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Beschlussvorschlag:Dem zukünftigen Verzicht auf die Benennung einer Vertreterin oder eines Vertreters des Schulträgers bei Abiturprüfungen wird zugestimmt. Sachverhalt:Für jede Ratsperiode wird eine Vertreterin oder ein Vertreter aus den Reihen des Rates als nicht stimmberechtigtes Mitglied für den Schulträger in die Prüfungskommission der Abiturprüfungen am Gymnasium berufen (§ 5 Abs. 4 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium und im Kolleg). Seitens des Gymnasiums ist jedoch in Vergangenheit keine Einladung des Vertreters erfolgt, da dies rechtlich zwar möglich, aber nicht verpflichtend ist. Daher wurde im letzten Schulausschuss vom 09.10.2023 vorgeschlagen, auf die Benennung eines Vertreters für den Schulträger gänzlich zu verzichten. Der derzeitige Vertreter, sowie die Mitglieder des Schulausschusses, befürworten den Vorschlag. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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