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Beschlussvorschlag:Die Stadt Westerstede übernimmt ab dem Kindergartenjahr 2023/24 die Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten. Die Nutzer zahlen künftig lediglich den reinen Essenspreis des Caterers als monatliche Pauschale ausgehend von 18,66 Betreuungstagen im Monat. Der Betrag ist jährlich zum 01.08. auf die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. § 2 Abs. 2 sowie Anlage 1 der Gebührensatzung werden entsprechend geändert. Sachverhalt:Gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen sind die entstehenden Kosten für die Mittagsverpflegung kostendeckend von den Gebührenschuldnern zu entrichten. Dies bedeutet, dass alle im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung entstehenden Kosten in voller Höhe auf die Nutzer umgelegt werden. Neben dem Preis für die Mahlzeiten werden dabei auch die Personalkosten für die eigens dafür eingestellten Hauswirtschaftskräfte, aber auch anteilige Bewirtschaftungskosten (Strom, Gas, Wasser, Abgaben, Reinigung) berücksichtigt und jeweils zum 01.08. angepasst.
Zur Verwaltungsvereinfachung wird der Betrag als Pauschale berechnet, bei der durchschnittlich 18,66 Betreuungstage pro Monat zu Grunde gelegt werden. Hierin sind 25 Schließtage und 5 weitere einrichtungs- oder kindbezogene Fehltage berücksichtigt. Bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Wochen im Kindergartenjahr kann zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge beantragt werden.
Für das Kindergartenjahr 2023/24 wurde entschieden, von der kostendeckenden Gebührenkalkulation abzuweichen, weil die Bewirtschaftungskosten überproportional gestiegen waren, das Land jedoch einmalige Ausgleichszahlungen hierfür geleistet hatte. Die monatliche Pauschale wurde um 5 € auf 80,00 € erhöht. Dies entsprach dem reinen durchschnittlichen Essenspreis der Caterer.
Die Entscheidung wurde zunächst nur für das laufende Kindergartenjahr getroffen, um die weitere Entwicklung der Lebenshaltungskosten abzuwarten. Für das kommende Kindergartenjahr ist somit eine erneute Entscheidung zu treffen.
Um weiterhin eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen, müssten Kostensteigerungen in vollem Umfang an die Nutzer weitergegeben werden. Im letzten Jahr lag der monatlich kalkulierte Betrag bei 104,00 € und müsste ausgehend von den zu erwartenden Erhöhungen ab 01.08.2024 bei rd.110,00 € liegen.
Auch wenn künftig keine weiteren Ausgleichszahlungen des Landes zu erwarten sind, schlägt die Verwaltung vor, die für das letzte Jahr getroffenen Regelung beizubehalten und analog der gleichen Regelung für Schulmensen nur den reinen Essenspreis der jeweiligen Caterer an die Nutzer weiterzugeben.
Für eine belastbare Aussage über die damit einhergehende Höhe der Pauschale wäre noch die Entscheidung der Gremien über die Höhe der Essenspreise des Hössensportzentrums, von wo die meisten Kitas beliefert werden, abzuwarten. Der Preis liegt aktuell bei 4,30 € und wird nicht mehr nach Schul- oder Kitakinder differenziert.
Die Regelung würde bedeuten, dass die Stadt die für den Bereich der Mittagsverpflegung entstehenden Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten in voller Höhe subventioniert. Nach ersten Hochrechnungen ist davon auszugehen, dass sich der jährliche Zuschuss für die derzeit rd. 200 Mittagsverpflegungsplätze auf etwa 60.000 € pro Kindergartenjahr belaufen wird.
§ 2 Abs. 2 der Gebührensatzung sowie die dazugehörige Anlage 1 wären entsprechend zu ändern. Zum besseren Verständnis wurde der Wortlaut „mehr als 6 Wochen“ auf „mehr als 30 Betreuungstage“ geändert. Auch wurde näher ausgeführt, wie ein Erstattungsantrag gestellt werden kann:
Derzeitige Regelung des § 2 Abs. 2 der Gebührensatzung: Wird in den Kindergruppen eine warme Mittagsverpflegung angeboten, so ist die Teilnahme ab Vollendung des 1. Lebensjahres verpflichtend. Die entstehenden Kosten der Mittagsverpflegung sind kostendeckend von den Gebührenschuldnern zu entrichten. Die Kostenerstattung erfolgt im Rahmen einer monatlichen Pauschale. Die Höhe der Kosten können der Anlage 1 entnommen werden. Bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Wochen im Kindergartenjahr kann auf Antrag eine abweichende Kostenregelung vereinbart werden.
Neue Regelung ab 01.08.2024 des § 2 Abs. 2 der Gebührensatzung: Sofern eine warme Mittagsverpflegung in den Gruppen angeboten wird, ist die Teilnahme ab Vollendung des 1. Lebensjahres verpflichtend. Die entstehenden Kosten für die Mittagsmahlzeiten sind im Rahmen einer monatlichen Pauschale von den Gebührenschuldnern zu entrichten. Die Höhe der Kosten können der Anlage 1 entnommen werden. Bei einer Abwesenheit von mehr als 30 Betreuungstagen im Kindergartenjahr kann auf Antrag eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge bewilligt werden. Der Erstattungsantrag für das vorangegangene Kitajahr kann vom 01.08. bis 31.12. gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt und müssten künftig entsprechend eingeplant werden
Anlage/n:aktuelle Anlage 1 der Gebührensatzung
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