Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird entsprechend den Ausführungen des Sachverhaltes der Beschlussvorlage geändert. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht.
Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie das Beteiligungsverfahren wurden durch den Verwaltungsausschuss vom 02.05.2023 beschlossen. Dem vorhergegangen war eine intensive Diskussion im Bauausschuss über die Bauweise (Einzel-Doppel- und Reihenhausanlage) sowie über die Trauf- und Firsthöhen der Gebäude; es wird auf die Beschlussvorlage Nr. 23/1387 sowie auf die entsprechenden Anlagen (inkl. den Schreiben des Ortsbürgervereins und des Grundstückseigentümers) und auf die Protokollierung verwiesen.
Der nachfolgende Plan zeigt das Beschlussergebnis:
So wurde eine einheitliche max. Traufhöhe von 4,50m festgesetzt. Im WA2 wurde die Möglichkeit einer Reihenhausanlage eröffnet, indem die Bauweise nicht vorgegeben wurde.
In den vergangenen Monaten hat sich die Verwaltung bei der Ausarbeitung der Planunterlagen näher mit den beschlossenen Trauf- und Firsthöhen auseinandergesetzt und schlägt aufgrund dessen eine Neubefassung mit dem Thema, insbesondere zu den Festsetzungen im WA2, vor. Des Weiteren darf hier auch erneut auf die Anlagen der o.g. Beschlussvorlage verwiesen werden.
Zur Wahrung einer kleinteiligen Bebauung, die ein homogenes Siedlungsbild fördert, wird angeregt, das WA2 in zwei Bauteppichen zu gliedern und eine differenzierte max. Traufhöhe festzusetzen. Durch die Gliederung können die maximalen Gebäudelängen festgelegt, sowie Bereiche definiert werden, die von der Bebauung freizuhalten sind. Im Bauteppich zur Straße sollte eine max. Traufhöhe von 4,50m festgesetzt werden, um eine dorftypische Bebauung zu sichern. Im straßenabgewandten (nicht einsehbaren) Bereich wird eine Traufhöhe von 6,00m vorgeschlagen, die aus der Schaffung von kleineren Wohneinheiten im Obergeschoss resultiert, um so zusätzlichen Wohnraum für Halsbek zu schaffen. Nachfolgende Skizze dient der Verdeutlichung:
Es wird gebeten, den genannten Vorschlägen zuzustimmen und das Beteiligungsverfahren entsprechend neu zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Über die Kostenträgerschaft wird mit dem Antragsteller eine Vereinbarung getroffen.
Anlage/n:
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