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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. W1 – Am Röttgen, mit örtlichen Bauvorschriften - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Sachverhalt:Das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB des oben genannten Bebauungsplanes wurde vom 02.04.2024 bis einschließlich zum 03.05.2024 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme nach § 4 Absatz 2 BauGB aufgefordert worden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet.
Neben den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, ist eine private Stellungnahme eingegangen, in der vorwiegend das Thema Einfriedungen mit Heckenpflanzungen angesprochen wurde.
Der Rat wird gebeten, den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss um Abschluss zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht 22.05.2024) Bebauungsplan W1 – Planzeichnung (wird nachgereicht)
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