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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69C – Gewerbe- und Industriegebiet Hüllstede,- im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 02.04.2024 bis einschließlich 16.04.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten neben der Einsicht im Rathaus auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden.
Im Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellt.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass seitens des Landkreises Ammerland noch ein Gutachten zur Lärmsituation sowie von der Ammerländer Wasseracht eine Nachweisführung der schadlosen Oberflächenentwässerung als erforderlich angesehen werden. Die Verwaltung hat beide Fachstellungnahmen bei entsprechenden Fachplanern angefordert; Ergebnisse können jedoch noch nicht zur Sitzung präsentiert werden, sodass vorgeschlagen wird, den Beschluss über das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses zu fassen, sobald die Ergebnisse der Gutachten vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass beide Sachverhalte ohne große gutachterliche Erschwernisse lösbar sind.
Es wird gebeten, den Beschluss über das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Keine. Die Kostenträgerschaft des Vorhabenträgers wird angestrebt, was noch näher abzustimmen ist.
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
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