Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 A 2. Änderung - Gewerbegebiet Halsbek Erweiterung – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - wird beschlossen. Auf die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB verzichtet. Ferner wird beschlossen, den Entwurf öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Mit anliegendem Schreiben beantragt die Firma Stöhr Brot, Halsbek, die Errichtung eines dreigeschossigen Verwaltungsgebäudes. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45 A 1 . Änderung weist eine eingeschossige Bauweise aus, wobei das nebenstehende Verwaltungsgebäude bereits als zweigeschossig anzusehen ist. In Anbetracht der massiven Hallen und Verdichtung auf dem Gelände sowie der allgemeinen gewerblichen Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan textlich zu ändern, um so eine dreigeschossige Bauweise zu ermöglichen. Aufgrund der erforderlichen Anbindung an das bestehende Verwaltungsgebäude und der beengten Grundstücksverhältnisse gibt es keine Planungsalternative insbesondere in Bezug auf die Geschossigkeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||