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Beschlussvorschlag:ohne Sachverhalt:Der Rat der Stadt Westerstede hat in der konstituierenden Sitzung vom 09.11.2021 gem. § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) drei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister/innen gewählt (Hermann Nee, Esther Welter, Heinrich Gerstenkorn).
Mit Schreiben vom 12.04.2024 teilte Frau Welter mit, dass sie zum 18.06.2024 als stellvertretende Bürgermeisterin zurücktritt. Aufgrund des Rücktritts von Frau Welter, ist gem. § 81 Abs. 2 NKomVG ein/e neue/r stellvertretende/r Bürgermeister/in aus der Mitte der Beigeordneten (§ 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG) zu wählen.
Die Wahl ist gem. § 67 NKomVG durchzuführen. Gewählt wird schriftlich; liegt nur ein Wahlvorschlag vor, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gem. § 67 Satz 3-7 NKomVG ist gewählt, wer die Mehrheit der Mitglieder des Rates auf sich vereint hat (mindestens 18 Stimmen). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, welches die Ratsvorsitzende zu ziehen hat.
Die Gruppe „Freie Ampel“ hat mit Schreiben vom 15.04.2024 vorab Frau Elke Hellwig zur Wahl der vakanten Stellvertreterposition vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
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