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Beschlussvorschlag:Die Mehrkosten für die Anschaffung der Lüftungsanlage in Höhe von 348.000 € werden gem. § 117 NKomVG beschlossen. Sachverhalt:Die Lüftungsanlage wird in der zweiten Jahreshälfte vollständig ausgetauscht. Im Rahmen der Planung und Prüfung des Standorts musste festgestellt werden, dass die ursprünglich eingeplanten Investitionsauszahlungen in Höhe von 768.500 € nicht ausreichen werden.
Sowohl beim Lüftungsgerät selbst mussten gegenüber der Planung Mehrkosten in Höhe von 207.600 € als auch bei der Sockel- u. Dachkonstruktion in Höhe von 148.800 € festgestellt werden. Aufgrund der Größe der Lüftungsanlage ist ein Kran notwendig, der selbige auf das Dach hebt. Ebenso muss eine Baustraße rückseitig vom Schwimmbad hergerichtet werden, damit die Erschließung der Maßnahme gesichert ist.
Die Mehrkosten und vor allem die erheblichen bautechnischen Herausforderungen konnten erst in der konkreten Planungsphase und Vorbereitungsphase festgestellt werden.
Die Förderung für die Lüftungsanlage wurde beantragt. Die Entscheidung über die Förderung steht noch aus. Sollte der Förderantrag bewilligt werden, wird eine Fördersumme von 136.500 € erwartet. Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Deckung üpl. Ausgabe_Lüftungsanlage Hössenschwimmbad
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