Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der Sitzverlust von Frau Rike Eilers wird gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt. Sachverhalt:Frau Rike Eilers verliert aufgrund eines Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Westerstede gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 NKomVG i. V. m. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG i. V. m. § 50 Abs. 2 NKomVG ihren Sitz im Rat der Stadt Westerstede.
Der Sitzverlust ist von der Vertretung festzustellen. An der Beratung und Entscheidung darf Frau Eilers selbst nicht mitwirken. Ihr ist jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 52 Abs. 2 NKomVG).
Frau Eilers hat ihr Mandat bei der Kommunalwahl 2021 als Kandidatin der CDU über die Listenwahl erhalten. Ersatzpersonen sind alle nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlages. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge (§ 44 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 38 Abs. 3 NKomVG).
Die erste mögliche Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU bei der Kommunalwahl 2021 ist Frau Daniela Schnieder. Frau Schnieder wurde über den Sitzübergang informiert. Sie hat die Wahl angenommen. Ihre Mitgliedschaft im Rat der Stadt Westerstede beginnt mit der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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