Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Neubesetzung der Ausschüsse wird festgestellt. Sachverhalt:Durch den Mandatswechsel bei der CDU stehen auch in den Fachausschüssen personelle Änderungen an.
Die beabsichtigten Änderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Eine Neubesetzung der Ausschüsse ist nach § 71 Abs. 9 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG durch einen Ratsbeschluss festzustellen (Feststellungsbeschluss).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Übersicht Besetzung der Ausschüsse Anlage 2: Mitteilung der CDU
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