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Vorlage - 24/1709  

 
 
Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG;
Bauarbeiten zur Auflösung der Mischwasserkanalisation und Herstellung eines Trennsystems im Wohnquartier "Bohmsende" in Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
18.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG zur Herstellung von investiven Vermögensgegenständen in Höhe von 700.000 € wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Die Bauarbeiten zur Auflösung der Mischwasserkanalisation und Herstellung eines Trennsystems mit Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Wohnquartier "Bohmsende" in Westerstede wurden gemäß VOB/A öffentlich ausgeschrieben.

 

Die ursprünglich eingeplanten Investitionsmittel in Höhe von 2.390.000 € werden für die Gesamtmaßnahme nicht ausreichen. Die Mehrkosten in Höhe von 700.000,- Euro konnten erst nach dem Submissionstermin vom 11.06.2024 und der anschließenden VOB-konformen Prüfung der Angebotsunterlagen festgestellt werden.

 

Die Investitionsmittel stehen im Budget 310 in Höhe von 2.390.000 € zur Verfügung. Weitere Mittel für die investive Herstellung der oben genannten Anlagen im Wert von 700.000 €ssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Eine Deckung kann aus der Investitionsmaßnahme Grunderwerb 11194.2001 in Höhe von 400.000 €, sowie aus den noch zur Verfügung stehen Mitteln der Gebäudebewirtschaftung in Höhe von 300.000 € herbeigeführt werden. Dort stehen noch ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

Aufgrund der in der Vergangenheit stets bei Starkregenereignissen auftretenden Rückstaueinflüsse im unterdimensionierten Mischwasserkanal und des daraus resultierenden Austretens des Schmutzwassers in den Straßenraum - stellenweise auch auf die privaten Grundstücksflächen -, ist nach der aktuellen Rechtsprechung rechtlich ein untragbarer Zustand. Seitens der Grundstückseigentümer war dieses Entwässerungsproblem immer wieder vorgetragen worden. Die Stadt hat den Eigentümern eine zeitnahe Beseitigung dieses Mangels zugesichert. Auch hinsichtlich der übergeordneten Aufsichtsbehörde wurde eine kurzzeitige Beordnung des dortigen Entwässerungssystems zugesagt. Um weiteren Schadensereignissen vorzubeugen ist ein unverzüglicher Maßnahmenbeginn unabdingbar.

 

Angesichts der vorgenannten Gründe ist die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit gegeben. Die Gelder sollen gem. § 117 NKomVG überplanmäßig für diese Investition zur Verfügung gestellt werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

- 3.090.000,-

- 3.090.000,-

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

- 3.090.000,-

- 3.090.000,-

Gesamtsumme

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 11194.2001 sowie aus dem Produktkonto 12612.421151.

 

Investitionsmaßnahme:

54110 2201 5

54110 2201 - 11

Produkt:

53850.787230

53810.787210

 


Anlage/n:

Keine