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Beschlussvorschlag:1) Der Jahresabschluss 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen. 2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020. 3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Sachverhalt:Die Stadt Westerstede ist gem. § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat dies im Prüfbericht (S.19) ebenso bestätigt. Prüfungsfeststellungen sowie Anhaltspunkte, die gegen eine Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters sprechen, liegen nicht vor.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass im Jahr 2020 drei überplanmäßige Ausgaben von unerheblicher Bedeutung vorgenommen wurden. Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG sind diese vom Hauptverwaltungsbeamten zu entscheiden und im Nachgang ist der Verwaltungsausschuss sowie der Rat zu unterrichten. Es handelte sich dabei um erforderliche Aufwandsmittel für die Begleichung der internen Leistungsverrechnungen des Baubetriebsamtes in Höhe von 5.471,33 €, die vom Budget des Ordnungsamtes in das Budget des Hauptamtes übertragen wurden. Weiterhin wurden aus dem Budget des Ordnungsamtes 5.000 €, Aufwands- und Auszahlungsmitteln zur Begleichung einer Rechnung für Arbeitsplatzuntersuchungen sowie Stromrechnungen, dem Hauptamt zur Verfügung gestellt. Die dritte überplanmäßige Ausgabe wurde vom Budget des Amtes für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing dem Hauptamtsbudet (EDV-Abteilung) zur Verfügung gestellt, da Mittel in Höhe von 9.000 € fehlten um eine Rechnung für die Datenerfassung einer Gis-Software vollständig zu begleichen. Künftig erfolgt die Unterrichtung im Rahmen des Jahresabschlusses. Verwendung des ordentlichen Überschusses / Fehlbetrages Das ordentliche Jahresergebnis in Höhe von 12.536.005,61 € beinhaltet einen Fehlbetrag der unselbstständigen Jasper-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 4.866,14 €. Das Jahresergebnis der Stadt in Höhe von 12.540.871,75 € wird der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt. Der Bestand der ordentlichen Rücklage beträgt hiernach 31.580.372,93 €. Der Fehlbetrag der Jaspers-Hochkamp-Stiftung kann mit den Überschüssen aus Vorjahren verrechnet werden.
Verwendung des außerordentlichen Überschusses Das außerordentliche Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 1.847.942,35 € wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt. Der Bestand der außerordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 9.649.770,46 €.
Die Bestände der Rücklagen setzen den Beschluss über die Ergebnisverwendung des Jahresergebnisses 2019 voraus. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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