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Beschlussvorschlag:Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts für die Stadt Westerstede wird die Verwaltung beauftragt die Förderung nach der Kommunalrichtlinie für ein „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ beim Projektträger ZUG zu beantragen.
Die Fortführung des Klimaschutzmanagements und Verlängerung der Stelle um 3 Jahre erfolgt unter Vorbehalt der Bewilligung eines Förderzuschusses i.H.v. mindestens 40 Prozent gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen der Kommunalrichtlinie. Sachverhalt:Für die Stadt Westerstede wurde ein Klimaschutzmanagement eingeführt, welches zurzeit ein Klimaschutzkonzept erarbeitet. Im Rahmen des sogenannten Anschlussvorhabens fördert der Bund über die Kommunalrichtlinie zur Umsetzung des Konzepts die Fortführung des Klimaschutzmanagements für drei weitere Jahre. Damit das Anschlussvorhaben unterbrechungsfrei an das Erstvorhaben anschließen kann, muss der Antrag bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Erstvorhabens beim Projektträger ZUG gestellt werden
Die Umsetzung des Konzepts bzw. der darin enthaltenden Maßnahmen erfordert große Anstrengungen und bringt einen hohen internen als auch externen Koordinationsaufwand mit sich, verbunden mit notwendiger Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Darum empfiehlt die Verwaltung, eine Förderung des Klimaschutzmanagements für weitere drei Jahre als Anschlussvorhaben gemäß der Kommunalrichtlinie zu beantragen.
Das Anschlussvorhaben mit einer Laufzeit von 36 Monaten wird mit 40 % gefördert. Für finanzschwache Kommunen erhöht sich die Förderquote auf 60 %. Gefördert werden folgende Maßnahmen/Tätigkeiten:
Weitere Informationen zum Anschlussvorhaben sind in der Kommunalrichtlinie (Anlage 1, S.10-11) und im technischen Anhang der Richtlinie (Anlage 2, S.7) zu finden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1) Kommunalrichtlinie 2) Technischer Annex der Kommunalrichtlinie
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