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Vorlage - 24/1794  

 
 
Betreff: Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Klimaschutzmanagement Bearbeiter/-in: Schacht, Viktor
Beratungsfolge:
Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Entscheidung
19.11.2024 
Sitzung des Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
17.12.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts für die Stadt Westerstede wird die Verwaltung beauftragt die Förderung nach der Kommunalrichtlinie für ein „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ beim Projektträger ZUG zu beantragen.

 

Die Fortführung des Klimaschutzmanagements und Verlängerung der Stelle um 3 Jahre erfolgt unter Vorbehalt der Bewilligung eines Förderzuschusses i.H.v. mindestens 40 Prozent gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen der Kommunalrichtlinie.


Sachverhalt:

Für die Stadt Westerstede wurde ein Klimaschutzmanagement eingeführt, welches zurzeit ein Klimaschutzkonzept erarbeitet. Im Rahmen des sogenannten Anschlussvorhabens fördert der Bund über die Kommunalrichtlinie zur Umsetzung des Konzepts die Fortführung des Klimaschutzmanagements für drei weitere Jahre. Damit das Anschlussvorhaben unterbrechungsfrei an das Erstvorhaben anschließen kann, muss der Antrag bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Erstvorhabens beim Projektträger ZUG gestellt werden
(Frist: 28.02.2025).

 

Die Umsetzung des Konzepts bzw. der darin enthaltenden Maßnahmen erfordert große Anstrengungen und bringt einen hohen internen als auch externen Koordinationsaufwand mit sich, verbunden mit notwendiger Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Darum empfiehlt die Verwaltung, eine Förderung des Klimaschutzmanagements für weitere drei Jahre als Anschlussvorhaben gemäß der Kommunalrichtlinie zu beantragen.

 

Das Anschlussvorhaben mit einer Laufzeit von 36 Monaten wird mit 40 % gefördert. Für finanzschwache Kommunen erhöht sich die Förderquote auf 60 %. Gefördert werden folgende Maßnahmen/Tätigkeiten:

  • Einsatz von Fachpersonal
  • Einsatz fachkundiger externer Dienstleiter/-innen zur
    • professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal 15 Tagen
    • Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen
  • Dienstreisen mit direkten Bezug auf die Aufgaben des Klimaschutzmanagements für
    • Weiterqualifizierungen
    • Austausch- und Vernetzungstreffen
    • Fachtagungen oder sonstige Informationsveranstaltungen
    • Für die Teilnahme an Mentoring an bis zu sechs Tagen
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
  •  

Weitere Informationen zum Anschlussvorhaben sind in der Kommunalrichtlinie (Anlage 1, S.10-11) und im technischen Anhang der Richtlinie (Anlage 2, S.7) zu finden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Grobe Kostenkalkulation Anschlussvorhaben (Laufzeit 09/25 08/28)

40%-Förderung für

Kosten
(36 Monate)

rdermittel (40%)

Eigenanteil (60%)

Personal (E11)

Ca. 250.860 €

Ca. 100.344 €

Ca. 150.516 €

Externe Beratung (max. 15 Tage)

Ca. 15.000 €

Ca. 6.000 €

Ca. 9.000 €

Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung (max. 5.000€)

Ca. 5.000 €

Ca. 2.000 €

Ca. 3.000€

Begleitende Öffentlichkeitsarbeit (max. 20.000€)

Ca. 20.000 €

Ca. 8.000 €

Ca. 12.000 €

Dienstreisen (max. 5.000€)

Ca. 5.000 €

Ca. 2.000 €

Ca.3.000 €

Summe

Ca.295.860 €

118.344 €

177.516 €

 


Anlage/n:

1) Kommunalrichtlinie

2) Technischer Annex der Kommunalrichtlinie

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 241010 KRL2024_bf.pdf (599 KB)      
Anlage 2 2 241010 TA KRL 2024_bf.pdf (311 KB)