Bürgerinformationssystem

Vorlage - 17/0202  

 
 
Betreff: Angemessenheit der Entschädigung für die Tätigkeit als Ratsvertreter in Unternehmen und Einrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Alberding-Meyer, Diana
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Für die Vertretungstätigkeit der Stadt Westerstede im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH wird eine Entschädigung in Höhe von 120,00 € je Sitzung  als angemessen festgestellt.

Für die Vertretungstätigkeit der Stadt Westerstede im Stiftungsbeirat der Jaspers-Hochkamp-Stiftung wird eine Entschädigung in Höhe von 125,00 € je Sitzung als angemessen festgestellt.

 


Sachverhalt:

Aufgrund des § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG ist die Angemessenheit der Entschädigung aus einer Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Kommune in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts vom Rat festzusetzen. Die über die Angemessenheit hinausgehenden Beträge sind der Kommune zuzuführen. Die Höhe der angemessenen Entschädigung ist für jede Vertretungstätigkeit einzeln festzusetzen.

 

An Vertreter/innen der Stadt Westerstede werden Entschädigungen nur für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH und im Stiftungsrat der Jaspers-Hochkamp-Stiftung gezahlt. Die Vertreter des Aufsichtsrates der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH erhalten je Sitzung 120,00 €. Die Sitzungen finden etwa 6 – 7 Mal im Jahr statt. Die Vertreter des Stiftungsbeirates der Jaspers-Hochkamp-Stiftung erhalten 125,00 € je Sitzung. Diese finden ca. 4 Mal im Jahr statt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n: