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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die dargestellten Mittelanmeldungen für das Klimaschutzmanagement in den Haushalt 2025 zu übernehmen. Sachverhalt:Für das Klimaschutzmanagement sind für das Haushaltsjahr 2025 Haushaltsmittel i.H.v. 139.850 € für die Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen (Produkt 56110) sowie für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen (Produkt 51130). Dazu kommen per Beschluss im Rahmen von Investitionsmaßnahmen 100.000 € für die Errichtung von PV-Anlagen auf den städtischen Liegenschaften, die für 2025 im Rahmen der Finanzrahmenplanung bereits eingeplant wurden.
Die Aufwendungen bzw. Ausgaben für 2025 im Produkt 56110 setzen sich wie folgt zusammen:
Die Ausgaben beinhalten neben den Kosten für die Konzeptfertigstellung, dessen Höhe im Förderbescheid festgelegt sind und zu 70 % erstattet werden, weitere Kosten für die Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen. Dazu gehören einerseits die Planung und Durchführung von Informations-, Beratungs- und Beteiligungsangeboten sowie die energetische Gebäudebetrachtung einer städtischen Liegenschaft mit hohem Energieverbrauch. Die Maßnahme zielt darauf ab, durch die Analyse der Gebäudesituation Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu entwickeln. Von den Gesamtausgaben für 2025 wurden die 4.850 € für die Konzeptfertigstellung im Rahmen der Finanzrahmenplanung vergangenes Jahr bereits eingeplant.
Zusätzlich zu den Mitteln für die Konzeptfertigstellung und die Umsetzung erster Maßnahmen beantragt das Klimaschutzmanagement für 2025 ein kleines Verfügungsbudget in Höhe von 5.000 €. Dieses Budget eröffnet eine gewisse Handlungsfähigkeit, um eventuell kleinere Klimaschutzmaßnahmen oder gemeinsame Maßnahmen mit den Landkreis und den anderen Gemeinden umzusetzen.
Neben den zuvor beschriebenen Haushaltsmitteln für das Produkt 56110 (Klima- und Umweltmaßnahmen) beantragt das Klimaschutzmanagement weitere Mittel i.H.v. 80.000 € für 2025 für das Produkt 51130 (Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Klimaschutz) für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung.
Für die Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung bekommt die Stadt in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich einen Betrag in Höhe von 16.000 € zuzüglich 0,25 € je Einwohner oder Einwohnerin zugewiesen. Die Zuweisung vom Land für 2024 betrug 21.996 €. Ein nahezu identischer Wert ist für 2025 und 2026 zu erwarten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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