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Beschlussvorschlag:Der Antrag (Punkt A) wird zur Kenntnis genommen und die Belange der Anwohner im Rahmen der Möglichkeiten in Beratungen mit dem Landkreis vertreten. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 128 – Klinikzentrum Westerstede – wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Westerstede am 27.02.2024 als Satzung beschlossen und ist am 26.04.2024 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland rechtskräftig geworden; der Bebauungsplan ist als Anlage beigefügt.
Der Antrag der Fraktion FWG „Wir Ammerländer“ wurde bereits dem Straßen- und Wegeausschuss vom 22.10.2024 zur Beratung vorgelegt. In der Beschlussvorlage wurde ausgeführt: „A) Der Punkt wird dem Bauausschuss zur Beratung vorgelegt. Der neue (zusätzliche) Hubschrauberlandplatz auf dem Dach des Klinikneubaus wird in einem gesonderten Verwaltungsverfahren nach dem BImSchG bearbeitet und entschieden. Der Antrag auf Flugplatzgenehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz ist nach den uns vorliegen Unterlagen bereits bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, gestellt worden. Das entsprechende Lärmschutzgutachten war bereits Bestandteil der Bauleitplanung.“
Zum Hubschrauberlandeplatz Die Ammerlandklinik GmbH hat nunmehr bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Luftfahrtbehörde – Standort Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg den Antrag auf Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschraubersonderlandeplatzes gemäß § 6 LuftVG eingereicht. Das Verfahren wird derzeit mit einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Dementsprechend liegt der Antrag nebst Begründung und schalltechnischer Begutachtung in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschl. 11.12.2024 bei der Stadt Westerstede, Bauamt, zur allgemeinen Einsicht aus. Die Planunterlagen wurden ebenfalls für die Dauer der Auslegung auf der Internetseite: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/luftverkehr/flugplatz_genehmigungen eingestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung, erschienen im Amtsblatt der Stadt Westerstede am 25.10.2024, ist als Anlage beigefügt. Hierüber wurde in der Nordwest-Zeitung am 01.11.2024 hingewiesen.
Zur Mozartstraße 1 Entsprechend des Bebauungsplanes, siehe Ausschnitt unten, ist für das Grundstück Mozartstraße 1 eine überbaubare Grundstücksfläche innerhalb des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Klinik festgesetzt. Hier können grundsätzlich alle im Bebauungsplan definierten zulässigen Nutzungen stattfinden, wobei jedoch die überbaubare Grundstücksfläche recht klein bemessen ist, sodass von einer verträglichen Nutzung ausgegangen werden kann.
Sollte eine Bebauung seitens der Stadt Westerstede ausgeschlossen werden wollen, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein, wie im Antrag genanntes, „Hinwirken der Verwaltung“ ist nicht ausreichend um eine Bebauung zu verhindern. In der Folge wäre eine Entschädigung nach § 42 BauGB zu leisten.
Die Verwaltung kann in der Sitzung ggf. näher berichten.
Auszug Bebauungsplan Nr. 128 – Klinikzentrum Westerstede
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Antrag der Fraktion FWG „Wir Ammerländer“ 2. Bebauungsplan Nr. 128 – Klinikzentrum Westerstede 3. Öffentliche Bekanntmachung Hubschrauberlandeplatz, Amtsblatt der Stadt Westerstede 25.10.2024
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