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Vorlage - 24/1815  

 
 
Betreff: Haushalt 2025 - Mittelanmeldung für das Budget 120 (Hauptamt)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Heuer, Karina
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Entscheidung
03.12.2024 
Sitzung des Haushaltsausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Im Haushalt 2025 werden im Budget 120 (Hauptamt) folgende Mittelanmeldungen berücksichtigt:

Erträge: 68.800 Euro

Aufwendungen: 1.060.100 Euro


Sachverhalt:

Für das Budget 120 (Hauptamt) stehen für das Haushaltsjahr 2025 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede vom 18.06.2024 folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

 

Erträge 2025

Aufwendungen 2025

Ergebnis 2025

Rahmenvorgabe

71.200 €

999.700 €

- 928.500 €

 

Die aktuelle Haushaltsplanung erfordert für 2025 Mittelanmeldungen in folgender Höhe:

 

 

Erträge 2025

Aufwendungen 2025

Ergebnis 2025

Rahmenvorgabe

71.200 €

999.700 €

- 928.500 €

Aktuelle Budgetplanung

68.800 €

1.060.100 €

- 991.300 €

Abweichung

- 2.400 €

 60.400 €

-62.800 €

 

Im Ertragsbereich entfallen für die Folgejahre u. a. die Kostenerstattungen für Abfallbeseitigung und -entsorgung der Tafel Westerstede e. V. (bisher gemeinsame Veranlagung durch gemeinsame Gebäudenutzung „Auf der Lohe“). Auch die Kostenerstattungen für die Lohn-und Gehaltsabrechnung für Vereine entfällt ab 2025 (Trägerverein Kindergarten Hollwege e. V., DAF-Ammerland e. V.).

 

Die Abweichungen im Aufwandsbereich sind mit ca. 30.000 € auf erhöhte Bewirtschaftungskosten durch den Erwerb des Rathauses Zum Stadtpark zurückzuführen (z. B. Strom, Wasser, Versicherungen). Der Aufwand für Büromieten wurde dagegen in 2024 bereits für die Folgejahre ausgeplant. Für den Erwerb von sog. geringwertigen Vermögensgegenständen (z. B. Akustikmaßnahmen, Einrichtung) wurde ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 20.000 € vorgesehen. Im Bereich Wahlen ist u. a. durch eine Anhebung der Wahlhelferentschädigung auf Kreisebene mit erhöhten Ausgaben von ca. 5.000 € zu rechnen.

 

Die übrigen Veränderungen innerhalb des Budgets sind auf Verschiebungen in den Ansätzen sowie auf nicht zahlungswirksame Abschreibungen/Auflösungserträge zurückzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n: