Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:Seit der Einführung der Verpackungssteuer bei der Stadt Tübingen ist die Thematik zur Einführung einer Verpackungssteuer auch in anderen Städten aktueller geworden. Allerdings sollte nicht nur die Einführung einer Verpackungssteuer, sondern auch die Teilnahme am Einwegkunststofffonds Berücksichtigung finden. Seitens der Stadt Westerstede wurde sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt.
Der Erlass einer Verpackungssteuer führt dazu, dass Unternehmen, welche Einwegverpackungen (z.B. Einweggeschirr) an den Endverbraucher ausgeben, eine Steuer an die Stadt zu entrichten haben. Hiervon sind dann insbesondere Gastronomiebetriebe betroffen, welche zubereitetes Essen zum Mitnehmen anbieten. Die Ausarbeitung der Verpackungssteuer obliegt der einzelnen Kommune und es gibt keine einheitliche Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer für alle Kommunen in Deutschland.
Beim Einwegkunststofffonds werden sowohl die Hersteller von Einwegverpackungen als auch die Anspruchsberechtigten beteiligt. Die Hersteller von Einwegverpackungen zahlen einen Beitrag in den Einwegkunststofffonds ein, welcher sich nach deren hergestellten Menge an Einwegprodukten errechnet. Als Anspruchsberechtigte können sich u.a. Kommunen registrieren, welche Reinigungsleistungen oder präventive Maßnahmen in Bezug auf Einwegprodukte durchführen. Hierfür erhalten die Anspruchsberechtigten einen anteiligen Betrag aus dem Fonds, welcher mittels eines Punktesystems im entsprechenden Zeitraum berechnet wird.
Derzeit läuft die Registrierung der Stadt Westerstede als Anspruchsberechtigte für den Einwegkunststofffonds. Erstmals soll eine Ausschüttung des Fonds für das Jahr 2024 erfolgen. Nachdem die Registrierung erfolgreich ist, erfolgt die Meldung der erbrachten Leistungen für das Jahr 2024. Aufgrund des erhöhten Registrierungsaufkommens wurde die Frist für die Leistungsmeldung bis zum 15. Juni 2025 verlängert.
Im Ausschuss wird künftig fortlaufend über das Verfahren berichtet. Anlage/n:
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