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Vorlage - 25/1898  

 
 
Betreff: Vorstellung der Gebührenhaushalte der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Wardenburg, Katja
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss
26.05.2025 
Sitzung des Haushaltsausschusses      

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede führt mehrere Gebührenhaushalte. Ziel eines Gebührenhaushaltes ist es die Aufgabenerfüllung kostenneutral zu erledigen. Entsprechend sollen die entstehenden Kosten durch gleichhohe Einnahmen gedeckt sein. Um dies auf Dauer gewährleisten zu können, sollten die Gebührenhaushalte regelmäßig angepasst werden. Gem. § 5 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll für die Gebührenkalkulation ein Zeitraum von maximal drei Jahren zugrunde gelegt werden. Entsprechend können Überschüsse zur Deckung von Vor- bzw. Folgejahren herangezogen werden.

Die Berechnung der jeweiligen Betriebsergebnisse erfolgt für jedes Haushaltsjahr. Hierbei werden die entsprechenden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt um das endgültige Betriebsergebnis zu ermitteln. In den Gebührenhaushalten fallen dabei Aufwendungen für das Personal, Porto, Geschäftsaufwand, Abschreibungen und Gemeinkosten an.

 

Bei der Stadt Westerstede werden folgende Gebührenhaushalte geführt:

-          Fäkalschlammentsorgung

-          Zentrale Abwasserbeseitigung

-          Märkte

-          Straßenreinigung Fußgängerzone

-          Maschinelle Straßenreinigung

-          Städtische Unterkünfte

-          Kindertagesstätten

 

Fäkelschlammentsorgung

Der Gebührenhaushalt Fäkalschlammentsorgung gehört zu dem Bereich der Abwasserbeseitigung. Es wird eine Gebühr von den Personen erhoben, welche Kleinkläranlagen betreiben, da diese noch nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Die Gebühr setzt sich aus einer Grundgebühr (51,18 €) und einer variablen Gebühr für die Entsorgung (49,77 € pro Kubikmeter) zusammen. Weitere Gebühren fallen bei einer Notentsorgung an (77,35 € je Arbeitsstunde).

Demgegenüber stehen die o.g. Aufwendungen sowie Entgelte an die EWE für die Entsorgung bzw. Schlammbehandlung und der Aufwand für die Schlammabfuhr.

 

Zentrale Abwasserbeseitigung

Die Abwasserreinigungsanlage gehörte bis zum 31.12.2024 der EWE Wasser GmbH und ist seit dem 01.01.2025 wieder bei der Stadt angesiedelt. Seit dem 01.01.2025 ist die WTEB als Betreiber tätig. Als Erträge für diesen Gebührenhaushalt werden die erhaltenen Abwassergebühren der Bürgerinnen und Bürger erfasst (2,90 € je Kubikmeter).

Als Aufwand werden neben den gängigen Positionen die Klärschlammbeseitigung, Abwasserabgabe, Betriebsführerentgelt und die Kanalunterhaltung berücksichtigt.

 

Sowohl der Gebührenhaushalt Fäkalschlammentsorgung als auch zentrale Abwasserbeseitigung wurden letztmalig in 2023 berechnet. Im Rahmen der Übergabe der Abwasserreinigungsanlage steht die Abrechnung für das Jahr 2024 noch aus.

 

Märkte

Der Gebührenhaushalt „Märkte“ umfasst sowohl den Wochenmarkt, den Frühjahrs- und Herbstmarkt als auch die Weihnachtsbeleuchtung in der Stadt Westerstede. Als Erträge werden die Standgebühren der verschiedenen Veranstaltungen als auch Zuschüsse aufgeführt. Die Gebühren für den Wochenmarkt betragen 0,30 € je Frontmeter und bei den Jahrmärkten erfolgt eine Abrechnung entsprechend der genutzten Fläche. Bei den Jahrmärkten ist eine Differenzierung zwischen Fahrgeschäften, Lebensmittelgeschäften etc. notwendig.

Zu den o.g. regelmäßigen Aufwendungen kommen Sachkosten des jeweiligen Marktes und erbrachte Leistungen des Bauhofes hinzu. Der Bauhof begleitet die Veranstaltungen sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang durch verschiedene Arbeiten (z.B. Gewährleistung der Stromversorgung, Straßensperrungen etc.).

 

Straßenreinigung Fußgängerzone

Im Bereich dieses Gebührenhaushaltes wird nur die Reinigung der Fußgängerzone berücksichtigt. Als Erträge werden Gebühren von den Anliegern der Fußgängerzone erhoben, aber auch Kostenanteile der Stadt. Die Gebühr der Anlieger liegt bei 7,98 € je Frontmeter des Grundstücks im Innenstadtbereich.

Zu den oben aufgeführten Aufwendungen kommen bei diesem Gebührenhaushalt ebenfalls Leistungen des Bauhofes, da dieser die Reinigung der Fußgängerzone übernimmt.

 

Maschinelle Straßenreinigung

Die Maschinelle Straßenreinigung wird derzeit von dem Unternehmen EQQO im Bereich des Stadtkerns ausgeführt. Es werden Gebühren von den Anliegern erhoben (1,05 € je Frontmeter des Grundstücks). Weiterhin werden von der Stadt Anteile für die Reinigung von Durchgangsstraßen bei den Erträgen berücksichtigt. Zusätzlich zu den allgemeinen Aufwendungen kommt bei der Maschinellen Straßenreinigung das Entgelt an das Unternehmen EQQO hinzu.

 

Städtische Unterkünfte

Seitens der Stadt werden insbesondere für Asylsuchende Wohnungen zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung der Wohnung fällt eine Gebühr an. Zu den Nutzungsgebühren für Städtische Unterkünfte wurde in diesem Jahr ein neuer Gebührensatz festgelegt. Die Neufestsetzung wurde im Sozialausschuss beraten und vom Stadtrat am 25.03.2025 beschlossen (siehe Vorlage 25/1841 „Neufestsetzung der Gebühren über die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte der Stadt Westerstede“).

Anmerkung: Dieser Gebührenhaushalt wird in dieser Vorlage und in der Sitzung nicht konkreter betrachtet.

 

Kindertagesstätten

Der Bereich der Kindertagesstätten unterteilt sich in Kindergärten und Kinderkrippen. Es wird eine Gebühr für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren erhoben. Die Gebühr ist gestaffelt nach dem Zeitumfang der Betreuung und nach verschiedenen Einkommensstufen. Die verschiedenen Gebühren sind als Anlage beigefügt.

 

Mehrere Gebührenhaushalte weisen eine konstante Unterdeckung aus, sodass eine Überprüfung und eine sich daraus resultierende Gebührenkalkulation notwendig sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass niedrigere Gebühren erhoben werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse an der öffentlichen Einrichtung besteht.

 

Verwaltungsseitig liegt die Priorität in der Aufholung der Jahresabschlüsse. Die Gebührenhaushalte sollen nichtsdestotrotz in den nächsten Sitzungen überprüft und ggf. neu kalkuliert werden.

In der Sitzung wird zu den Gebührenhaushalten Stellung bezogen.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht einzelner Betriebsabrechnungen (1119 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsergebnisse seit 2019 (223 KB)      
Anlage 3 3 Satzung Standgebühren Märkte (831 KB)      
Anlage 4 4 Kitagebühren (348 KB)