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Beschlussvorschlag:Die beigefügte Änderung der Hebesatzsatzung wird beschlossen. Sachverhalt:Aufgrund der Grundsteuerreform wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2025 angepasst. Ziel der Satzung war es, dass ein aufkommensneutraler Hebesatz errechnet wird. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Entwicklung der Grundsteuerreform und dessen Auswirkungen auf die jeweiligen Messbeträge beobachtet werden.
Leider musste festgestellt werden, dass sich die Grundsteuererträge nach der erstmaligen Festsetzung in den letzten Monaten reduziert haben. In der Anlage ist eine Berechnung beigefügt, die sowohl die momentane Haushaltsentwicklung im Bereich der Grundsteuer A u. B darstellt als auch die positive Wirkung einer Hebesatzanpassung.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Westerstede seien die nachträglichen Anpassungen aus der Grundsteuerreform bearbeitet worden, so dass künftig keine weiteren Veränderungen in dieser Größenordnung erwartet werden.
Hinweis: Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen (§ 25 Abs. 3 GrStG). Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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