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Vorlage - 25/1904  

 
 
Betreff: Bebauungsplan W9 - Kuhlenstraße/Poststraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
10.06.2025 
Sitzung des Bauausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan W9 - Kuhlenstraße/Poststraße mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.


Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurden vielfach Diskussionen über die bauliche Gestaltung im innerstädtischen Bereich geführt sowie hierzu drei ratsinterne Arbeitstagungen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP, Oldenburg, durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Arbeitskarte mit Zielaussagen und Musterfestsetzungen einzelner Quartiere entwickelt, auf deren Grundlage die zukünftige Entwicklung basieren soll.

 

Für acht Bereiche wurden bereits Bauleitplanverfahren durch Aufstellungs-, Verfahrens-, und Satzungsbeschlüsse in die Wege geleitet bzw. abgeschlossen sowie Veränderungssperren zur Sicherung der Bauleitplanung erlassen; siehe nachstehende Übersichtskarte. 

http://stwallris.stwstadm.local/ai/___tmp/tmp/45-1812536/UkAiPH0E25eI4TMx0FdUYVL9RQzGJTHRsh16SVAE/mbFNEXFN/25-Dateien/image001.png

 

Nunmehr schlägt die Verwaltung aufgrund von bestehenden Anträgen und informellen Voranfragen, von städtebaulichen Entwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten sowie aus Erwägungen der Übersichtlichkeit der Bauleitplanung vor, den Aufstellungsbeschluss für einen weiteren Bereich zu fassen; einzelne Erläuterungen hierzu, siehe unten.

 

Das vorgeschlagene Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Innenstadt im Bereich zwischen der Zum Stadtpark im Osten, dem Pastorenpadd im Süden, der Kuhlenstraße im Westen und der Thalenweide im Norden; siehe nachfolgende Karte:

 

Eine Vielzahl der im Geltungsbereich belegenden Grundstücke sind als Kerngebiet in den rechtskräftigen Bebauungsplänen festgesetzt, was sich in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten in Realität nicht durchgesetzt hat. Insbesondere in der Poststraße kann hiervon Abstand genommen werden; so wird der Bereich im Einzelhandels- und Zentrenkonzept auch fortan nicht mehr als „städtebaulich integrierte Lage“ für den Einzelhandel dargestellt. Vorgeschlagen wird ein sog. „Urbanes Gebiet“, in dem auch weiterhin ein Mischnutzung zulässig ist, jedoch keinen Mischzwang vorschreibt.

 

Des Weiteren setzen die rechtskräftigen Bebauungspläne aus den 1980er Jahren bis zu drei Vollgeschosse in dem Plangebiet fest, was in den o.g. Arbeitstagungen für den vorgeschlagenen Bereich näher hinterfragt wurde. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine zweigeschossige Bauweise mit entsprechenden First- und Traufhöhen zukünftig festzusetzen sowie mit den bekannten Gestaltungsvorschriften zu kombinieren.

 

Die Thalenweide sowie den Bereich um das Rathaus zum Stadtpark sollten in den Geltungsbereich aufgenommen werden, um an den „Bebauungsplan W5 – Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße“ anzuschließen.

 

Bisher wurde mit den jeweiligen Bauherren/Entwurfsverfassern im Zuge der Bauberatung die Sichtweise der Stadt erörtert. Um diese Erörterungsgrundlage zu festigen und eine angepasste sowie abgestimmte Gestaltung städtebaulich zu begleiten, sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. 

 

Der Beschluss zeigt die Absicht der Stadt Westerstede, in dem Geltungsbereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu ändern, und ist die Voraussetzung, um erforderlichenfalls eine Veränderungssperre zu beschließen bzw. die Zurückstellung eines Baugesuchs beantragen zu können.

Die Verwaltung bittet, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2025

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 30.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 30.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Die geschätzten Aufwendungen beziehen sich auf das Gesamtprojekt inkl. Ingenieurleitungen für die Erstellung des Bebauungsplanes, die Erstellung eines rmschutzgutachtens und die katastertechnische Vermessung

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n: