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Beschlussvorschlag:Sachverhalt:In den vergangenen Jahren wurden vielfach Diskussionen über die bauliche Gestaltung im innerstädtischen Bereich geführt sowie hierzu drei ratsinterne Arbeitstagungen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP, Oldenburg, durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Arbeitskarte mit Zielaussagen und Musterfestsetzungen einzelner Quartiere entwickelt, auf deren Grundlage die zukünftige Entwicklung basieren soll.
Für acht Bereiche wurden bereits Bauleitplanverfahren durch Aufstellungs-, Verfahrens-, und Satzungsbeschlüsse in die Wege geleitet bzw. abgeschlossen sowie Veränderungssperren zur Sicherung der Bauleitplanung erlassen; siehe nachstehende Übersichtskarte.
Nunmehr schlägt die Verwaltung aufgrund von bestehenden Anträgen und informellen Voranfragen, von städtebaulichen Entwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten sowie aus Erwägungen der Übersichtlichkeit der Bauleitplanung vor, den Aufstellungsbeschluss für einen weiteren Bereich zu fassen; einzelne Erläuterungen hierzu, siehe unten.
Das vorgeschlagene Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Innenstadt im Bereich zwischen der Zum Stadtpark im Osten, dem Pastorenpadd im Süden, der Kuhlenstraße im Westen und der Thalenweide im Norden; siehe nachfolgende Karte:
Eine Vielzahl der im Geltungsbereich belegenden Grundstücke sind als Kerngebiet in den rechtskräftigen Bebauungsplänen festgesetzt, was sich in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten in Realität nicht durchgesetzt hat. Insbesondere in der Poststraße kann hiervon Abstand genommen werden; so wird der Bereich im Einzelhandels- und Zentrenkonzept auch fortan nicht mehr als „städtebaulich integrierte Lage“ für den Einzelhandel dargestellt. Vorgeschlagen wird ein sog. „Urbanes Gebiet“, in dem auch weiterhin ein Mischnutzung zulässig ist, jedoch keinen Mischzwang vorschreibt.
Des Weiteren setzen die rechtskräftigen Bebauungspläne aus den 1980er Jahren bis zu drei Vollgeschosse in dem Plangebiet fest, was in den o.g. Arbeitstagungen für den vorgeschlagenen Bereich näher hinterfragt wurde. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine zweigeschossige Bauweise mit entsprechenden First- und Traufhöhen zukünftig festzusetzen sowie mit den bekannten Gestaltungsvorschriften zu kombinieren.
Die Thalenweide sowie den Bereich um das Rathaus zum Stadtpark sollten in den Geltungsbereich aufgenommen werden, um an den „Bebauungsplan W5 – Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße“ anzuschließen.
Bisher wurde mit den jeweiligen Bauherren/Entwurfsverfassern im Zuge der Bauberatung die Sichtweise der Stadt erörtert. Um diese Erörterungsgrundlage zu festigen und eine angepasste sowie abgestimmte Gestaltung städtebaulich zu begleiten, sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Der Beschluss zeigt die Absicht der Stadt Westerstede, in dem Geltungsbereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu ändern, und ist die Voraussetzung, um erforderlichenfalls eine Veränderungssperre zu beschließen bzw. die Zurückstellung eines Baugesuchs beantragen zu können. Die Verwaltung bittet, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die geschätzten Aufwendungen beziehen sich auf das Gesamtprojekt inkl. Ingenieurleitungen für die Erstellung des Bebauungsplanes, die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens und die katastertechnische Vermessung
Anlage/n:
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