Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Der Geltunsgbereich der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 136 – Ocholt Burnhörn Nord, mit örtlichen Bauvorschriften, wird entsprechend des Antrages erweitert. Sachverhalt:
Für das oben genannte Bauleitplanverfahren wurde vom 17.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden.
Im Ergebnis wurden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der schadlosen Oberflächenentwässerung sowie der Vereinbarkeit der Bebauung mit der im Norden befindlichen Baumschule abgegeben.
Die Verwaltung hat daraufhin die entsprechenden Fachgutachten in Auftrag gegeben und bereits erste Abstimmungsgespräche zu beiden Themen geführt. Bezüglich der Lärmsituation ist unter Anwendung der neuen Regelungen des Gesetzespakets „Bauturbo“ von einer Vereinbarkeit auszugehen. Die Oberflächenentwässerung erweist sich aufgrund der abfallenden Höhenlage des Geländes als speziell und bedarf einer vertiefenden Prüfung. Nach Abstimmung der Gutachten wird die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen sowie die Planzeichnungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
In der Zwischenzeit ist ein Antrag einer Grundstückseigentümerin einer gegenüberliegenden Fläche an der Straße „Burnhörn“ eingegangen, in dem die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Wohnungsbau für Senioren beantragt wird; siehe Anlage.
Der Antrag kann als Eingabe zum Bauleitplanverfahren gewertet werden, über den vor der Abwägung über die Stellungnahmen entsprechend beschlossen werden sollte, um die Unterlagen vorab anzupassen. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Geltungsbereich erweitert werden, um Synergien zu nutzen und um geregelt weiteren Wohnraum zu schaffen. Der Antrag ergänzt die Eingabe des Ortsbürgervereins vom 13.09.2024 – Thema: Altergerechtes Wohnen in Ocholt-, beraten im Sozialausschuss am 01.10.2024, Volage Nr. 24/1732; die betreffenden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt.
Es wird gebeten, den Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung zu erweitern, um das Grundstück mit aufzunehmen und die Planunterlagen entsprechend zu ändern. Den Bürgerinnen und Bürgern wird im Bauleitplanverfahren die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben – eine erneute frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag Unterlagen Informationsvorlage Nr. 24/1732 – Altersgerechtes Wohnen in Ocholt; Antrag des OBV Ocholt e.V.
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