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Beschlussvorschlag:Der außerplanmäßigen Auszahlung zur Anschaffung von investiven Vermögensgegen-ständen in Höhe von 55.149,98 € wird zugestimmt. Sachverhalt:Für die Kindertagesstätte Langebrügger Straße 5 wurden Außenspielgeräte für einen Gesamtbetrag in Höhe von 55.149,98 € angeschafft. Da die Außenspielgeräte im Eigentum der Stadt Westerstede verbleiben, sind diese entsprechend zu inventarisieren und dem Investitionshaushalt (Finanzhaushalt) zuzuweisen.
Die Mittel wurden jedoch in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2025 auf den Produktkonten 36596.431850/731850 (Kindergarten Langebrügger Str. 5) und 36597.431850/731850 (Krippe Langebrügger Str. 5) im Aufwandsbereich (Ergebnishaushalt) eingeplant und standen grundsätzlich zur Verfügung. Die investive Anschaffung der Außenspielgeräte war sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar, da die erforderliche Betriebsgenehmigung der Kindertagesstätte unter anderem von dem Vorhandensein altersgemäßer Außenspielgeräte abhängig ist.
Um die Mittel im Finanzhaushalt zur Verfügung stellen zu können, ist die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich. Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Budget 220 zur Verfügung.
Anlage/n:
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