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Vorlage - 25/1854-01  

 
 
Betreff: Verkehrsangelegenheiten (Tempo 30 Zone in der Innenstadt):
a) Antrag Bündnis 90/Die Grünen
b) Antrag SPD-Fraktion
c) Weitere Anträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Aktenzeichen:25/1854-01Bezüglich:
25/1854
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Jan Steffen
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
04.11.2025 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschluss 1) Das Verkehrskonzept bezüglich der Einrichtung von Tempo 30-Zonen in den beschriebenen Straßenzügen wird dem Landkreis Ammerland zur Entscheidung und Anordnung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen vorgelegt.

 

Beschluss 2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik der Umlenkung des Schwerlastverkehrs im Rahmen der Verkehrssicherheitskommission mit dem Landkreis Ammerland als Baulastträger zu erörtern.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 24.02.2025 wurde ein neues Konzept zur Regelung bzw. Harmonisierung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Innenstadtbereich (Tempo 30-Zonen) vorgestellt. Im Rahmen der Beratung wurden mögliche Begrenzungen auf innerstädtischen Straßen erörtert; auf die Beschlussvorlage 25/1854 wird hingewiesen. Zur weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung wurde das Konzept zur Beratung an die Fraktionen überwiesen.

 

Inzwischen liegen mehrere Anträge aus Reihen der Politik sowie Bürgerinnen und Bürger vor, die sich mit der konkreten Ausgestaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesichtspunkte befassen.

 

a) Antrag Bündnis 90/Die Grünen

 

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit Schreiben vom 30.08.2025 ein „Antrag für mehr Tempo-30 im Innenstadtbereich“ eingereicht. Ziel des Antrages ist eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Innenstadtbereich, um dadurch die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen und zugleich die Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich wie auch in den Wohnquartieren zu stärken.

 

Konkret wird von Seiten der Fraktion an folgenden Straßen eine Tempo-30 Zone gewünscht:

Grüne Straße, Gartenstraße, Woltersdamm, Poststraße, Schillerstraße, Wilhelm-Geiler-Straße, Gaststraße, Auf der Lohe, Bankstraße und Am Brookwehr. Eine Karte des Innenstadtbereichs mit einer Kennzeichnung der betroffenen Straßen liegt dem Antrag bei.

 

Zudem wird für den Bereich der „Kuhlenstraße“ und „Lange Straße“, beginnend am Zimmermann Sonderpostenmarkt und endend auf Höhe der Kreuzung „Rosier“, eine Erweiterung der vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, welche sich aktuell auf den Bereich der Ammerland-Klinik beschränkt, gefordert.

 

b) Antrag SPD-Fraktion

 

Mit Schreiben vom 16.08.2025 wurde seitens der SPD-Fraktion ebenfalls ein Antrag bezüglich der Verkehrssituation im Stadtgebiet eingereicht.

 

Gegenstand des Antrages ist zum einen die Einführung einer Gewichtsbeschränkung für die Kuhlenstraße, um den ansteigenden Schwerlastverkehr aus dem Innenstadtbereich herauszuhalten und auf die Bundesautobahn zu verlagern. Zum anderen wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h der Langen Straße im Bereich der Ammerland-Klinik beantragt.

 

Hinweis: Die Anordnung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist im Bereich der Ammerland-Klinik bereits erfolgt.

 

c) Weitere Anträge

 

Mit Schreiben vom 05.03.2025 sowie 21.08.2025 sprechen sich Anwohnerinnen und Anwohner der Grünen Straße für eine Einführung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbegrenzung der Grünen Straße auf 30 km/h aus. Man kritisiert, dass durch die aktuell nur abschnittsweise geltende Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere zu Stoßzeiten gefährliche Situationen entstünden.

 

Zudem liegen von Anwohnerinnen und Anwohnern am Woltersdamm vergleichbare Anträge zur dortigen Verkehrssituation vor.

 

Darüber hinaus hat die Freie Wählergemeinschaft „Wir Ammerländer“ vor drei Jahren einen umfassenden Antrag zu Verkehrsthemen in der Kernstadt eingebracht, der u. a. eine Priorisierung der Verkehrssicherheit im Bereich der Ammerland-Klinik / Lange Straße / Kuhlenstraße vorsieht (siehe Beschlussvorlage 22/1330).

 

Zusammenfassung

 

Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen werden die Anträge in zwei Themenblöcke unterteilt.

 

Die angeregten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h sowie die Einrichtung der Tempo-30-Zonen decken sich überwiegend mit den aktuellen Sichtweisen der Verwaltung. Hierzu wird auf die o.g. Beratung in der vorangegangenen Ausschusssitzung verwiesen. Um die individuellen Interessen der Antragsteller und der Verwaltung in Einklang mit den gesetzgeberischen Anforderungen zu bringen, wird das anliegende Verkehrskonzept als Grundlage für die weitere Entscheidung herangezogen. Durch die geplanten Geschwindigkeitsreduzierungen wird die Verkehrssicherheit für Kinder, ältere Menschen sowie Rad- und Fußverkehr erhöht, zugleich führen geringere Lärm- und Abgasemissionen zu einer verbesserten Aufenthaltsqualität. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen erfolgt auf Antrag gem. § 45 StVO und liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, also dem Landkreis Ammerland. Hierbei erfolgt eine einzelfallbezogene Gefahrenanalyse der Straßenzüge, anhand dessen die Anordnungen erfolgen. Unter anderem ist die Voraussetzung für eine solche Anordnung ein Wohngebiet oder ein Gebiet mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf. Derzeit laufen im Ammerland die ersten Ermittlungen zur Feststellung von „Hochfrequentierte Schulwege“, für die nach der novellierten StVO erleichterte Anordnungsvoraussetzungen für innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h normiert wurden (§ 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 der StVO). Hierzu gab es bereits drei Abstimmungsrunden innerhalb der Verkehrskommission, wobei die Grundlagenermittlung noch nicht abgeschlossen ist, was aufgrund der vielen Daten auch nicht anders zu erwarten war. Aufgrund der Nähe der in den Anträgen genannten Straßen zur Oberschule und zum Gymnasium sowie zu erwartender Überschneidungen der Schulwege auch mit der Grundschule Brakenhoffschule könnten sich hier noch Veränderungen in Bezug auf die künftig zulässige Höchstgeschwindigkeit ergeben.

Insoweit gibt es hier sich überschneidende Themengebiete, die in eine Gesamtbetrachtung einfließen sollten.

 

Weiter soll auf Anregung der SPD-Fraktion eine Gewichtsbeschränkung auf der Kuhlenstraße eingeführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den zunehmenden Schwerlastverkehr aus dem innerstädtischen Bereich herauszuhalten und stattdessen auf die Bundesautobahn umgeleitet werden.

 

Bei der Kuhlenstraße handelt es sich um eine qualifizierte Kreisstraße, welche grundsätzlich für den Schwerlastverkehr ausgelegt ist. Hier sollte zunächst in Einzelgesprächen mit dem Landkreis Ammerland eine konkrete Lösung gefunden werden, den Schwerlastverkehr (insbesondere den Schwerlastverkehr der Deponie Mansie) aus dem Innenstadtbereich herauszuhalten. Bei einer Gewichtsbeschränkung allein auf der Kuhlenstraße bestünde die Gefahr, dass der Schwerlastverkehr nicht auf die Autobahn ausweicht, sondern sich lediglich innerhalb des Innenstadtbereichs auf andere Straßenzüge verlagert. Daher scheint es erforderlich, im Vorfeld eine gemeinsame Erörterung mit dem Landkreis Ammerland als zuständiger Straßenverkehrsbehörde sowie Baulastträger durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Antrag Bündnis 90/Die Grünen

Antrag SPD-Fraktion

Antrag Anwohner Grüne Straße

Skizze Verkehrsplanung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bündnis 90/Die Grünen (119 KB)      
Anlage 2 2 Antrag SPD-Fraktion (180 KB)      
Anlage 3 3 Antrag Anwohner Grüne Straße (157 KB)      
Anlage 4 4 Skizze Verkehrsplanung (165 KB)      
Stammbaum:
25/1854   Verkehrsangelegenheiten: a) Entwicklung eines Verkehrskonzeptes b) Tempo-30-Zone im Innenstadtbereich c) Bericht   Bauamt   Informationsvorlage
25/1854-01   Verkehrsangelegenheiten (Tempo 30 Zone in der Innenstadt): a) Antrag Bündnis 90/Die Grünen b) Antrag SPD-Fraktion c) Weitere Anträge   Bauamt   Beschlussvorlage
25/1961   Verkehrsangelegenheiten; Bericht   Bauamt   Informationsvorlage