Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Der Gleichstellungsbericht 2022 – 2024 wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt:Gemäß § 9 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) berichtet der Bürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten dem Rat über die Maßnahmen, die die Stadt Westerstede zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat (Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern) sowie über deren Auswirkungen. Der Bericht ist dem Rat alle drei Jahre zur Beratung vorzulegen. Der nun in der Anlage vorliegende Gleichstellungsbericht der Stadt Westerstede umfasst den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024. Die Gleichstellungsbeauftragte wird den Bericht im Rahmen der Sitzung vorstellen. Dargestellt werden u. a. die Aufgaben, Tätigkeiten und Initiativen der Gleichstellungsbeauftragten als auch die wesentlichen Maßnahmen der Fachbereiche. Dabei werden auch externe Maßnahmen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Westerstede berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Gleichstellungsbericht 2022-2024
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