Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 18.09.2025 weisen Anwohner auf die unzureichende Verkehrssituation in der Straße „Am Röttgen“ hin. Insbesondere die schmale Fahrbahnbreite von 5,50 m mit seitlichem Längsparkstreifen ist bei Begegnungsfällen zwischen Bussen und Lastkraftfahrzeugen zu eng. Vor allem wenn die Pkws nicht ordnungsgemäß geparkt wurden, stellt dies ein Hindernis dar, so dass Busse und Lkws anhalten müssen und den Gegenverkehr abwarten müssen. In der Vergangenheit wurden des Öfteren Beschwerden an die Stadt gerichtet, wonach die parkenden Fahrzeuge bei Hofausfahrten Sichtbehinderungen verursachten. Im Weiteren bestehenden seit längerem Probleme mit den Baumwurzeln im dortigen Straßenraum. Insbesondere in den Gehwegen gibt es verkehrsgefährdende Aufwerfungen, die das Pflaster hochstehen lassen. Deswegen wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits die Pflastermaterialien teils herausgenommen und die Flächen mit einer wassergebundenen Decke neu angelegt. Die Antragsteller weisen zudem auf überhöhte Geschwindigkeiten hin, die hauptsächlich im Bereich der Ampelkreuzung an der Langen Straße auftreten sollen, um im letzten Moment der Grünphase die Kreuzung passieren zu können. Aktuell wird von der Stadt eine Kanalbefahrung der dortigen Entwässerungssysteme durchgeführt, da sich in gewissen Bereichen der Schmutzwasserkanalisation bereits eine leichte Scherbenbildung feststellen lies. Bei den Überlegungen hinsichtlich baulicher Veränderungen im Straßenraum sollte der Aspekt der Kanäle unbedingt berücksichtigt werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die beantragte Straße im Zuge der Bereisung im nächsten Frühjahr anzusehen. Aus den Erkenntnissen der Bereisung sowie der Beratungen im Ausschuss können weitere Schritte entwickelt werden. Im zweiten Teil des Antrags wird eine Erweiterung des Tempo-30-Limits an der Grünen Straße und Gartenstraße gewünscht. Dies deckt sich mit den Überlegungen der Stadt, die bereits im Straßen- und Wegeausschuss fraktionsübergreifend erörtert worden sind. Es wird auf die Vorlage Nr. 25/1854-01 verwiesen.
Randinformationen: An allen genannten Straßen gab es in der Vergangenheit eine Radwegbenutzungspflicht, die aus bekannten Gründen von der Verkehrsbehörde aufgehoben werden musste. Dafür wurden die Nebenanlagen jeweils einseitig für das Radfahren für beide Fahrrichtungen freigegeben. Derzeit laufen im Ammerland die ersten Ermittlungen zur Feststellung von „Hochfrequentierte Schulwege“, für die nach der novellierten StVO erleichterte Anordnungsvoraussetzungen für innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h normiert wurden (§ 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 der StVO). Hierzu gab es bereits drei Abstimmungsrunden innerhalb der Verkehrskommission, wobei die Grundlagenermittlung noch nicht abgeschlossen ist, was aufgrund der vielen Daten auch nicht anders zu erwarten war. Aufgrund der Nähe der im Antrag genannten Straßen zur Oberschule und zum Gymnasium sowie zu erwartender Überschneidungen der Schulwege auch mit der Grundschule Brakenhoffschule könnten sich hier noch Veränderungen in Bezug auf die künftig zulässige Höchstgeschwindigkeit ergeben. Hierzu werden wir weiter berichten.
Anlage/n:- Antragsschreiben - Lageplan Am Röttgen - Lageplan Grüne Straße / Gartenstraße
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