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Beschlussvorschlag:Die Stadt Westerstede erteilt das erforderliche Einvernehmen des Schulträgers zur Ausweitung des offenen Ganztagsschulangebotes auf alle Klassen und Schultage ab dem Schuljahr 2026/27 an allen Westersteder Grundschulen. Sachverhalt:Nach den Bestimmungen des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) wird ab Beginn des Schuljahres 2026/27 schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder in Kraft treten. Dieser Anspruch gilt zuerst für alle Erstklässler und wird bis zum Schuljahr 2029/30 aufsteigend auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet.
Verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Kernpunkte des Rechtsanspruches sind hierbei:
der Anspruch auf Betreuung umfasst acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche (inklusive Unterrichtszeit),
der Anspruch auf Betreuung gilt auch in den Ferien, wobei das Land eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festlegen kann,
seitens der Elternschaft besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes.
Zu unterscheiden ist hierbei auf der einen Seite die Betreuung während der Schulzeiten und auf der anderen Seite die Betreuung während der Ferienzeiten.
Da der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen im SGB VIII geregelt wird, ist der Landkreis Ammerland als Träger der Jugendhilfe für die Umsetzung zuständig. Die Schulträger haben weiterhin die sächliche Verantwortung für die Schulen, während die Sicherstellung der Betreuung durch den Landkreis Ammerland zu gewährleisten ist. Auf Landkreisebene wurde daher ein Arbeitskreis „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“ gebildet, der seit dem 10.10.2023 in unregelmäßigen Abständen zusammenkommt. Dem Arbeitskreis gehören Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden, der Stadt Westerstede und des Landkreises Ammerland an. Weil der Rechtsanspruch vorrangig in der Schule umgesetzt werden soll, ist auch das Schulamt des Landkreises Ammerland beteiligt.
Da sich die kommunalen Spitzenverbände und das Nds. Kultusministerium in Gesprächen darauf verständigt haben, dass das Land personelle Ressourcen im Umfang von 40 Stunden pro Woche für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung stellt und der Rechtsanspruch auf eine 8-stündige tägliche Betreuung hierdurch somit abgedeckt ist, liegt die Organisation und Umsetzung des Ganztagsanspruches während der Schulzeiten in Verantwortung des Landes und somit explizit bei den Schulleitungen der Grundschulen.
Ausgenommen davon ist jedoch die Betreuung während der Ferienzeiten, deren Organisation und Umsetzung beim Landkreis liegt und eine große Herausforderung darstellt. Im Rahmen des Ganztagsanspruches sieht der Gesetzgeber lediglich eine Schließzeit von insgesamt 4 Wochen vor, was bedeutet, dass während der restlichen Ferien eine Betreuung im Rahmen des Rechtsanspruches anzubieten ist. Auch besteht der Rechtsanspruch zunächst nur für die Schüler*innen im ersten Jahrgang und schließt einen Anspruch auf Schülerbeförderung aus.
Als eine von 30 Projektstandorten in ganz Deutschland konnte der Landkreis Ammerland eine Projektförderung einwerben und ab 01.07.2025 mit einer Koordinierungsstelle starten, um die Planung und Steuerung der Ganztagsangebote vornehmen und entsprechendes pädagogisches Fachpersonal für die Ferienbetreuung zu akquirieren. Aktuell findet eine Umfrage unter den Eltern der zur Einschulung anstehenden Schüler*innen statt, um den künftigen Bedarf abzufragen.
Aber auch die Ganztagsbetreuung während der Schulzeiten stellt nicht nur die Schulleitungen sondern auch den Schulträger vor erhebliche Herausforderungen. Da alle Westersteder Grundschulen bereits offene Ganztagsgrundschulen mit einem dreitägigen Angebot für alle Jahrgänge sind, stellt sich die Frage, wie mit den Jahrgängen 2 bis 4 umgegangen werden soll, die dann noch keinen Rechtsanspruch auf eine fünftägige Betreuung haben.
Hier hat am 09.10.2025 ein Meinungsaustausch mit allen Grundschulleitungen und der Verwaltung stattgefunden. Einheitliches Meinungsbild war, dass alle Grundschulen aus organisatorischen Gründen die Einführung einer offenen Ganztagsschule für alle Schuljahrgänge an 5 Wochentagen ab nächstem Schuljahr favorisieren.
Nach derzeitiger Rechtslage muss der Schulträger hierzu sein Einvernehmen bis spätestens 01.12.2025 erteilen, wenn das Angebot zum Schuljahresbeginn 2026/27 erweitert werden soll.
Aus Sicht des Schulträgers ist die Einführung des fünftägigen Angebotes zu befürworten, um ressourcenschonende Angebote zu ermöglichen, da nach jetzigem Sachstand die Lehrerstundenzuweisung nach Anzahl der Ganztagsschüler*innen berechnet werden soll.
Zu bedenken ist jedoch, dass der Schulträger die für den Betrieb der Ganztagsschule notwendige räumliche, sächliche und personelle Ausstattung der Schule und des Schulgebäudes sicherzustellen und die anfallenden Kosten hierfür zu tragen hat. Bei einer höheren Frequentierung der Nachmittagsangebote werden mehr Personalstunden auch im Bereich des Schulsekretariats, der Mensa- und Reinigungskräfte benötigt. Zudem ist die Mittagsverpflegung entsprechend zu organisieren. Spätestens zum Schuljahr 2029/30 müssten diese Aspekte jedoch ohnehin berücksichtigt werden, da der Rechtsanspruch dann für alle 4 Jahrgänge gilt.
Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung wurde seitens des Landes ein Investitionsförderprogramm aufgelegt. Nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter steht der Stadt Westerstede hieraus ein Betrag für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 990.000 € zur Verfügung. Über diesen Betrag wurde seitens der Verwaltung ein entsprechender Förderantrag gestellt, der mit Zuwendungsbescheid des Landes vom 09.09.2025 bewilligt worden ist. Die Zuwendung wird für die Erweiterung der Mensa an der Brakenhoffschule verwendet. Es bleibt abzuwarten, wie die Ganztagsangebote in Zukunft frequentiert werden. Gegebenenfalls muss auch an anderen Grundschulen noch baulich investiert werden.
Abschließend bleibt festzustellen, dass derzeit noch einige Unklarheiten bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung vorherrschen. Klare Vorgaben der Landesschulbehörde lassen weiter auf sich warten. Die seit längerer Zeit angekündigte Neufassung zum Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ liegt bislang lediglich im Entwurf vor. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Hintergrundinformationen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Niedersachsen – FAQ –
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