Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Die Grundschule Westerloy ist grundsätzlich als zweizügige Grundschule ausgelegt. Wie bereits in den vergangenen Schulausschusssitzungen berichtet, prognostizierten die Geburtenstatistiken der vergangenen Jahre jedoch für dieses und nächstes Schuljahr eine Aufnahme von mehr Schüler*innen aus dem schuleigenen Bezirk, sodass drei Einschulungsklassen gebildet werden müssten. Ein Vorteil bei der Aufnahme von drei Klassen liegt darin, dass diese dann sehr klein wären. Nachteilig ist, dass entsprechender Raum in der Schule und letztlich auch die personelle Ressource nicht vorhanden sind. Da sich nach der Geburtenstatistik die Aufnahmesituation ab dem Schuljahr 2027/28 wieder entspannt, wurde nach zeitnahen und ressourcenschonenden Lösungen gesucht. Hierzu hat am 14.05.2025 ein Austausch stattgefunden, an dem neben der Schulleitung, den betroffenen Lehrerinnen, Vertreter des Schulelternrates auch der Bezirksvorsteher und Vertretungen des Ortsbürgervereins und des TUS Westerloy sowie der Schulausschussvorsitzende teilgenommen haben.
Die für die Schuljahre 2025 bis 2030 zu erwartende räumliche Situation wurde anhand der anliegende Präsentation erläutert und die Raumsituation vor Ort besichtigt. Das Protokoll des Austausches ist als Anlage beigefügt.
Zum Schuljahresbeginn 2025/26 ist die Schule nun mit 50 Kindern und damit nur zweizügig gestartet. In Einzelfällen konnten durch Zuzug betroffene Schüler*innen in anderen Grundschulen beschult werden. Ausnahmeanträge aus anderen Schulbezirken zum Besuch der Grundschule Westerloy konnten nicht genehmigt werden, um die sich in den kommenden Schuljahren ergebenen möglichen Fluktuationen vorzubeugen.
Ein akuter Handlungsbedarf was die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten angeht, ist in diesem Schuljahr damit nicht gegeben. Jedoch ist für nächstes Schuljahr zu erwarten, dass mehr als 53 Kinder aus dem schuleigenen Bezirk eingeschult werden und damit eine Dreizügigkeit unabweisbar ist.
Da der Werkunterricht nach der Stundentafel nur jeweils 2 Unterrichtsstunden im Schuljahr für die 3. und 4. Jahrgänge umfasst und der Werkraum damit nur an 8 Unterrichtsstunden pro Woche genutzt wird, wurde favorisiert, diesen als Klassenraum umzufunktionieren.
Nach Rücksprache mit der Gebäudebewirtschaftung ist die Raumgröße für eine kleine Klasse ausreichend. Instandsetzungsmaßnahmen könnten im Frühjahr 2026 im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel durchgeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Werkraum noch wie bisher genutzt werden. Danach soll der Werkunterricht in Absprache mit der Schule in den innenliegenden Hof verlegt werden. Auch eine projektbezogene Nutzung der Werkräume der Brakenhoffschule wäre denkbar.
Für die erforderliche Ausstattung des Klassenraumes ist mit Anschaffungskosten in Höhe von rd. 7.000 € zu rechnen. Diese wurden in das Budget 220 eingeplant und unter Beschlussvorlage 25/1942 berücksichtigt.
Zudem hat der Ortsbürgerverein angeboten, dass die Räumlichkeiten des Vereins als Lagermöglichkeit bzw. für unterrichtliche Zwecke genutzt werden dürften. Inwieweit auf die Möglichkeit zurückgegriffen werden muss, ist noch zu klären. Anlage/n:1. PowerPointPräsentation „Runder Tisch vom 14.05.2025“ 2. Protokoll Austausch vom 14.05.2025
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |