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Vorlage - 25/1992  

 
 
Betreff: Änderung der Anlage A der Satzung der Stadt Westerstede zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigen der Grundstücke - dezentrale Abwasserbeseitigung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
17.11.2025 
Sitzung des Haushaltsausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Anlage A der Satzung der Stadt Westerstede zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke – dezentrale Abwasserbeseitigung – wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die Anlage A der vorgenannten Satzung enthält alle Grundstücke, die dauerhaft nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Eine regelmäßige Änderung der Anlage ist erforderlich, da auch in einem Bereich mit dezentraler Abwasserbeseitigung Neubauten entstehen und in die Anlage aufgenommen werden müssen. Ebenso müssen Grundstücke aus der Anlage gelöscht werden, wenn diese aufgrund einer baulichen Weiterentwicklung des Schmutzwasserkanalsystems an die zentrale Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen werden können. Bisher waren in der Anlage A auch Grundstücke verzeichnet, die noch nicht bebaut waren. Diese Grundstücke galten als „Platzhalter“. Ebenso waren auch die abflusslosen Sammelgruben in der Anlage A aufgelistet. Es ist jedoch rechtlich nicht zulässig den Nutzungsberechtigen der Grundstücke die Abwasserbeseitigungspflicht zu übertragen, wenn dort eine abflusslose Sammelgrube für die Abwasserbeseitigung vorgehalten wird. Dementsprechend sind diese Grundstücke aus der Anlage A zu entfernen. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Ammerland sind auch die Grundstücke aus der Anlage A zu entfernen, die nicht bebaut sind und nur als Platzhalter dienen. Als Anlage sind die Änderungen der Anlage A beigefügt. Die Anlage B bedarf derzeit keiner Änderung. .


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung Anlage A 2025 (476 KB)