Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Die Gebührensätze für Fremdanlieferungen von Fäkalschlämmen u.ä. von ortsansässigen Entsorgungsunternehmen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Westerstede werden analog der Gebührenkalkulation beschlossen. Sachverhalt:Die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Westerstede reinigt das kommunale zentrale und dezentrale Abwasser aus dem Bereich der Stadt Westerstede. Hierfür bestehen die erforderlichen (Gebühren)-Satzungen. Es ist vorgesehen, ortsansässigen Entsorgungsunternehmen im Rahmen der Kapazitätsmöglichkeiten der Abwasserreinigungsanlage individuell zu gestatten, Fäkalschlämme sowie Inhalte aus Fettabscheidern und Sanitärcontainern auf der Abwasserreinigungsanlage zu entsorgen. Diese zusätzlichen Mengen auf der Kläranlage führen zu erhöhten Kosten des Betriebsführers sowie für die Klärschlammentsorgung. Gleichzeitig können die Abschreibungen und Unterhaltungskosten auf eine erhöhte Abwassermenge verteilt werden, was den Gebührenhaushalten „Fäkalschlammentsorgung“ und „Zentrale Abwasserbeseitigung“ zugutekommt. Die Zulassung von Fremdanlieferungen würde den ortsansässigen Entsorgungsunternehmen gleichzeitig eine Arbeitserleichterung verschaffen. Um den Gebührenhauhalt ausgeglichen zu gestalten und Fremdanlieferungen finanziell nicht besser zu stellen als die originären Fäkalschlämme aus Westerstede, ist die Erhebung von Gebühren unumgänglich. Eine Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt.
Es sollen folgende Gebühren beschlossen werden
Die Einleiterbedingungen der Satzung über die zentrale Abwasserbeseitigung finden selbstverständlich Anwendung und sind vom Entsorgungsunternehmen einzuhalten. Im Falle einer Überbelastung bzw. der androhenden Kapazitätsauslastung der Abwasserreinigungsanlage kann eine getroffene Zustimmung zur Einleitung jederzeit zurückgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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