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Vorlage - 25/1998  

 
 
Betreff: Festsetzung von Gebühren für die Fremdanlieferung von Fäkalschlämmen von ortsansässigen Entsorgungsunternehmen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
17.11.2025 
Sitzung des Haushaltsausschusses      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gebührensätze für Fremdanlieferungen von Fäkalschlämmen u.ä. von ortsansässigen Entsorgungsunternehmen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Westerstede werden analog der Gebührenkalkulation beschlossen.


Sachverhalt:

Die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Westerstede reinigt das kommunale zentrale und dezentrale Abwasser aus dem Bereich der Stadt Westerstede. Hierfür bestehen die erforderlichen (Gebühren)-Satzungen. Es ist vorgesehen, ortsansässigen Entsorgungsunternehmen im Rahmen der Kapazitätsmöglichkeiten der Abwasserreinigungsanlage individuell zu gestatten, Fäkalschlämme sowie Inhalte aus Fettabscheidern und Sanitärcontainern auf der Abwasserreinigungsanlage zu entsorgen. Diese zusätzlichen Mengen auf der Kläranlage führen zu erhöhten Kosten des Betriebsführers sowie für die Klärschlammentsorgung. Gleichzeitig können die Abschreibungen und Unterhaltungskosten auf eine erhöhte Abwassermenge verteilt werden, was den Gebührenhaushalten „Fäkalschlammentsorgung“ und „Zentrale Abwasserbeseitigung“ zugutekommt. Die Zulassung von Fremdanlieferungen würde den ortsansässigen Entsorgungsunternehmen gleichzeitig eine Arbeitserleichterung verschaffen.

Um den Gebührenhauhalt ausgeglichen zu gestalten und Fremdanlieferungen finanziell nicht besser zu stellen als die originären Fäkalschlämme aus Westerstede, ist die Erhebung von Gebühren unumgänglich. Eine Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Es sollen folgende Gebühren beschlossen werden

 

Art der Anlieferung

Gebühr pro cbm

Fäkalschlamm

32,02 €

Fettabscheider

27,82 €

Sanitärcontainer

  9,57 €

 

Die Einleiterbedingungen der Satzung über die zentrale Abwasserbeseitigung finden selbstverständlich Anwendung und sind vom Entsorgungsunternehmen einzuhalten.

Im Falle einer Überbelastung bzw. der androhenden Kapazitätsauslastung der Abwasserreinigungsanlage kann eine getroffene Zustimmung zur Einleitung jederzeit zurückgenommen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FÄK-Kosten Fremdanlieferung (195 KB)      
Anlage 2 2 Gebühren Fremdanlieferung Fettabscheider (195 KB)      
Anlage 3 3 Sanitärcontaineranteil Gebührenkalkulation (195 KB)      
Anlage 4 4 Kostenzusammenstellung Fremdanlieferung (182 KB)