Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Marktgebührenkalkulation und -satzung zu erarbeiten. Sachverhalt:Die Satzung über die Erhebung von Standgebühren auf Wochen- und Krammärkten in der Stadt Westerstede stammt aus dem Jahr 2001 und sollte überarbeitet werden.
Ein erstes Seminar zur Marktgebührenkalkulation hat aufgezeigt, dass die Kosten für die Markteröffnung sowie das Marketing oder das Zeltprogramm nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden dürfen, da diese dem Standplatz und der Durchführung des reinen Marktgeschehens nicht zuzuordnen sind.
Zudem sind die Stromkosten nicht zu berücksichtigen, da diese direkt wieder vereinnahmt werden. Hier ist zu beachten, dass auch die Stromkosten für andere städtische sowie private Veranstaltungen auf dem Albert-Post-Platz und dem Alten Marktplatz über die Zähler abgerechnet werden.
Es handelt sich um die Gebühren für die Jahr- sowie Wochenmärkte. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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