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Beschlussvorschlag:ohne Sachverhalt:Ratsmitglied Frank Lukoschus hat am 03.11.2025 den Antrag gestellt, den Projektaufruf zum Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten in der Sportausschusssitzung am 10.11.2025 zu beraten.
Der Projektaufruf wurde am 16.10.2025 veröffentlicht. Insgesamt 333 Millionen Euro werden hierfür 2026 im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich werden auch 2027 und 2028 Mittel bereitgestellt, so dass 1 Milliarde Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten verwendet werden.
Seit dem 03.11.2025 können nähere Informationen zu dem Projektaufruf abgerufen werden. Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von Sportstätten. Auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit finden Berücksichtigung. Die Förderquote beträgt 45 % bei einer Mindestförderung von 250.000 €. Die Förderung wird auch für Energieberatungskosten sowie Fachplanungen gewährt.
Eine Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren ist in der Zeit vom 10.11.2025 bis 15.01.2026 möglich. Bis Ende Februar 2026 wird der Haushaltsausschuss des Bundestages entscheiden, welche Projekte zur Antragstellung zugelassen werden. Für das Interessenbekundungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen: eine Projektskizze mit einer Zeitachse für die Umsetzung, eine Kostenschätzung, ein Ratsbeschluss über die Zustimmung zur Einreichung des Projektes sowie ein Nachweis, dass die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
Folgende Anforderungen sind zu berücksichtigen: Gebäudesanierung: die Gebäude müssen grundsätzlich erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 85 erreichen Ersatzneubauten sind nur förderfähig, wenn dies wirtschaftlich ist. Effizienzgebäude-Stufe 55, 100 % erneuerbare Energien Sanierung von Sportfreianlagen: z.B. Umwandlung von Grasplätzen zu Kunstrasenplätzen mit nachhaltigen Materialien einschl. energetische Sanierung, wie Umstellung auf LED Flutlicht Freibäder: Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung, bzw. Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien usw.) Hallenbad: Anforderungen wie bei Gebäudesanierung oder Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen.
Eingereichte Projekte müssen spätestens Ende 2031 abgeschlossen sein. Anträge können nur von Kommunen gestellt werden. Die Antragstellung durch die Kommunen ist allerdings auch für Sportstätten in Vereinseigentum möglich.
Folgende Projekte sind bei der Stadt Westerstede im Bereich Sportstätten mittel- bis langfristig in Planung: - Sanierung des Schwimmbades - Sanierung des Daches der Sporthalle der Oberschule - Sanierung des Daches der Hössensporthalle - Ersatzbau Sporthalle Ocholt - Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes Die Dachsanierung bei der Hössensporthalle kommt für eine Antragstellung nicht in Betracht. Hier wurden schon zuvor erhebliche energetische Sanierungen vorgenommen, so dass die geforderte Energieeffizienzklasse nicht erstmals erreicht wird.
Auch der Ersatzbau der Sporthalle Ocholt ist für den Förderantrag nicht geeignet, da die Sanierung der vorhandenen Sporthalle in dem bereits erstellten Gutachten als wirtschaftlichere Maßnahme festgestellt wurde.
Die übrigen Projekte wären grundsätzlich für eine Förderung aus dem Programm geeignet. Es können auch mehrere Projekte zum Interessenbekundungsverfahren angemeldet werden. Bei der Förderentscheidung werden Projekte bevorzugt, die sich bereits in der Leistungsphase 3 befinden (Entwurfsplanung). Die Projekte der Stadt Westerstede befinden sich in den Leistungsphasen 1-2.
Positiv ist zu bewerten, dass die finanzielle Beteiligung Dritter sowie die Kumulierung mit anderen Förderungen gewünscht ist, soweit es sich nicht um Bundesmittel handelt. Für eine Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wären bezüglich des Schwimmbades und der Sporthalle Oberschule noch einige Datenerhebungen erforderlich. Hiermit könnte ein Energieberater beauftragt werden. Es wird derzeit geklärt, ob ein Energieberater die erforderliche Leistung in der vorgegebenen Zeit erbringen kann.
Bezüglich des Schwimmbades liegen bereits erste Ergebnisse vor, die unter Top 7 Wärmekonzept Hössenbad zu finden sind. Der Sanierungsaufwand beträgt im förderfähigen Bereich 700.000 – 1.000.000 €. Hierbei ist die energetische Sanierung der Gebäudehülle noch nicht berücksichtigt.
Bei der Sporthalle der Oberschule müsste zusätzlich zur Dachsanierung, die Flachdachsanierung, die Erneuerung der Lüftungsanlage sowie ein Austausch der Heizung für eine Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren bewertet werden, um die Auswirkungen auf die erforderliche Energieeffizienzklasse berücksichtigen zu können.
Der Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes ist bei Umwandlung eines Grasplatzes in einen Kunstrasenplatz grundsätzlich förderfähig. Der Sportplatz darf sich auch in Vereinseigentum befinden. Hierzu liegen bereits Anträge der Sportvereine Hüllstede und Westerloy vor. Westerloy plant zwar grundsätzlich eine komplette Neuanlage eines Platzes, jedoch wäre auch hier die Umwandlung eines vorhandenen Platzes möglich. Die SG Hüllstede hat bereits folgenden Finanzierungsplan vorgelegt:
Im Falle einer Förderung aus dem Bundesprogramm würde sich der Finanzierungplan folgendermaßen darstellen:
Ob der Landessportbund kumulativ zu einer Bundesförderung Mittel gewährt, wird derzeit noch geklärt. In jedem Fall muss der Eigenanteil der Stadt Westerstede mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
Das Investitionsvolumen von 1.000.000 € beruht auf einer Markterkundung der SG Hüllstede. Für die Einreichung einer Projektskizze wird dies nicht ausreichend sein. Es wären daher noch detailliertere Planungen erforderlich.
Im Sportausschuss ist zu klären, ob und für welche Projekte eine Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren erfolgen soll.
Die Verwaltung wäre dann zu beauftragen, die entsprechenden Projektskizzen zu fertigen und die Kostenschätzungen vorzunehmen.
Im Haushalt 2026 müssten für die Projekte zumindest Planungskosten berücksichtigt werden. Die Höhe der erforderlichen Planungskosten kann aktuell noch nicht beziffert werden. Hier könnte nur eine pauschale Berücksichtigung von Planungskosten erfolgen. Die entsprechende Höhe wäre im Sportausschuss zu beraten.
Zu bedenken ist, dass eine Teilnahme an dem Bundesprogramm aber Auswirkungen auf die Priorisierung der Maßnahmen innerhalb des Investitionsprogramms hätte, das als Entwurf in der nächsten Haushaltsausschusssitzung zur Beratung steht.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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