Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Frau Hilke Hinrichs wird zur Gemeindewahlleiterin und Herr Heiko Baumann wird zum stv. Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl sowie Bürgermeisterwahl im Jahr 2026 berufen. Sachverhalt:Die Wahlleitung und die stellvertretende Wahlleitung zur Wahl der Vertretung (Gemeindewahl) sowie zur Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten (Direktwahl) übernimmt kraft Gesetzes nach § 9 Abs. 1 S. 1 u. 2 NKWG der Bürgermeister und seine Allgemeine Vertretung.
Abweichend hiervon kann die Vertretung nach § 9 Abs. 3 NKWG andere Personen, z. B. Bedienstete der Stadtverwaltung, mit der Wahlleitung beauftragen. Der Stadtrat hat diese Möglichkeit bereits bei zurückliegenden Wahlen genutzt.
Aufgrund von personellen Veränderungen im Sachgebiet Wahlen wird vorgeschlagen, im Sinne des § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG folgende Bedienstete der Stadt für die Gemeindewahlleitung zu berufen:
Die Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters, Frau Hilke Hinrichs, zur Gemeindewahlleiterin und den stellvertretenden Hauptamtsleiter, Herrn Heiko Baumann, zum stv. Gemeindewahlleiter.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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