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Vorlage - 17/0229  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik Aufgabengruppe Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
21.08.2017 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und des Ausschusses für Schule und Bildung zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

ohne

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung im Ausschuss  für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplan 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über die notwendigen Budgetvolumen und Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten. Als Ziel wurde eine 10 %ige Reduzierung der Aufwendungen ausgegeben. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.

 

Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan umfasst das Aufgabengebiet in der Aufgabengruppe „Schulen“ folgende Bereiche:

 

  1. Schulentwicklungsplanung

 

  1. Allgemeine Angelegenheiten des Schulträgers nach Landesrecht (Bildung von Schulbezirken, Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen, Schulbetrieb)

 

  1. Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen einschl. Schulsportstätten

 

  1. Verwaltung der Schuleinrichtungen (baul. Unterhaltung, Einrichtung, Ausstattung, Verkehrssicherungspflicht, Überlassung an Dritte)

 

  1. Beschaffung und Verwaltung von Lehr- und Lernmitteln u. Betriebsbedarf

 

  1. Schülerangelegenheiten (Schülerbeförderung, Versicherung, Schulwegsicherung, Förderung von Schülern, Schülerverpflegung)

 

  1. Schüler- und Elternvertretungsangelegenheiten (Mitwirkung in Personalangelegenheiten der Lehrkräfte, Förderung Schulveranstaltungen)

 

In dem vom Rat beschlossenen Leitbild der Stadt Westerstede wurden zum Thema Schulen folgende Leitsätze festgeschrieben:

 

a)      Wir wollen an unseren allgemeinbildenden Schulen Bildungsangebote für alle Schulabschlüsse vorhalten und weiter entwickeln, da wir uns unserer Aufgabe als Schulstandord im besonderen Maße verpflichtet fühlen.

 

b)      Wir wollen das Ganztagsschulangebot an allen Schulen in städtischer Trägerschaft festigen.

 

c)      Wir wollen für alle Kinder und Jugendlichen Inklusionsangebote ermöglichen.

 

d)      Wir wollen unsere Schulen zu Orten der Freizeit weiter entwickeln.

 

Im Zuge der Aufgabenkritik mit dem Ziel, 10 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt einzusparen, sind nachfolgende Faktoren zu berücksichtigen:

 

a)      Handelt es sich um eine Pflicht- oder eine freiwillige Aufgabe.

 

b)      Werden die Leitsätze des Leitbildes der Stadt Westerstede beachtet.

 

Im Schulwesen ist der weit überwiegende Bereich den Pflichtaufgaben zuzuordnen. Lediglich die Förderung von Schulveranstaltungen und die Überlassung der Schuleinrichtungen an Dritte sind freiwillige Aufgaben, auf die gegebenenfalls verzichtet werden kann.

 

Während auf die Erledigung von Pflichtaufgaben grds. nicht verzichtet werden kann, gibt es in der Art und Weise der Durchführung durchaus Spielraum, der letztendlich auch Auswirkung auf die Aufwendungen haben kann.

 

Bei den Aufgaben unter den Ziffern 1 bis 3 handelt es sich um reine Verwaltungstätigkeiten. Hier werden keine Einsparpotentiale gesehen.

 

Bei der Verwaltung der Schuleinrichtungen sind die Teilbereiche unterschiedlich zu betrachten.

 

Die bauliche Unterhaltung wird seit geraumer Zeit von Mitarbeitern des Gebäudemanagements federführend abgewickelt. Nach und nach werden in allen Schulen die Mängel und mittelfristig erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen festgestellt und je nach Dringlichkeit abgearbeitet. Hier werden grds. nur die Aufwendungen getätigt, die für eine fachgerechte Instandhaltung erforderlich sind. Das spart letztendlich auf Dauer, weil so zu spät bemerkte Schäden, die in der Regel einen größeren Aufwand nach sich ziehen, vermieden werden. Einsparmöglichkeiten werden in diesem Bereich nicht gesehen. Allenfalls kann eine vorübergehende Kürzung der Ansätze erfolgen. Diese Kürzungen sind jedoch in späteren Haushaltsjahren wieder aufzuholen.

 

Zu Ziffer 4 gehört schließlich auch das Feld der Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke. Eine Einsparung von Energiekosten ist durch die energetische Sanierung von Gebäuden zu erreichen. Hier hat die Stadt in der Vergangenheit schon zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen. Aktuell wird die Sporthalle der RDS im Zuge der Fassadenerneuerung energetisch saniert. Kurzfristige Einsparmöglichkeiten werden darüber hinaus nicht gesehen.

 

Die Reinigung der Schulgebäude wird bekanntlich durch städtisches Personal erledigt. Die Bezahlung der Reinigungskräfte erfolgt tarifgemäß, so dass von daher keine Einsparungen möglich sind. Eine Reduzierung der Reinigungskosten wäre möglich, wenn weniger häufig gereinigt würde, z. B. in wenig genutzten Bereichen. Grundsätzlich wäre das aber ein Qualitätsverlust. Da diese Frage auch andere städtische Einrichtungen betrifft, sollte über das Thema Ämter übergreifend für alle städtischen Einrichtungen beraten werden. Hierfür bietet sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen an.

 

Aus der Mitte des Rates wird von Zeit zu Zeit vernommen, dass eine Vergabe des Reinigungsdienstes an Dritte günstiger wäre. Das kann ohne entsprechende Ausschreibung der Leistung weder bejaht noch verneint werden. Seitens der Verwaltung wird jedoch ein nicht unerheblicher Qualitätsverlust befürchtet. In dieser Vermutung werden wir auch durch Nachfragen bei Nachbargemeinden bestärkt. Auch sollte dabei beachtet werden, dass ein günstigeres Angebot von Dritten in der Regel zu Lasten der Mitarbeiter geht.

 

Ein weiterer Kostenfaktor sind die jeweiligen Hausmeister der Schulen. Hier sollte geprüft werden, ob durch eine bessere Ausstattung mit modernen Maschinen und Geräten (z. B. Laubbläser statt Kehrbesen) effektivere Arbeitsabläufe erzielt werden können. Die sich hieraus gfs. ergebenden Arbeitszeiteinsparungen können dafür genutzt werden, den Einsatz des Bauhofes in den Schulen zu minimieren.

 

Die gelegentlich in die Diskussion geworfene Idee, einen sogenannten Hausmeister-Pool zu schaffen, um die Fachkenntnisse der einzelnen Mitarbeiter besser nutzen zu können, wird kritisch gesehen. Die Hausmeister hätten dann keine „eigene“ Schule mehr, für die sie ausschließlich verantwortlich wären. Zudem wird bezweifelt, dass insbesondere im Hinblick auf das dann herrschende „Wanderprinzip“ eine effektivere Bewirtschaftung möglich ist. Hier stellt sich auch die Frage, wie hoch der Anteil der Aufgaben, für die spezielles Fachwissen erforderlich ist, im Vergleich zum gesamten Arbeitsanfall ist. Ohnehin greifen Hausmeister in Einzelfällen schon jetzt auf das Fachwissen von Hausmeistern aus anderen Schulen zu.

 

Für die Einrichtung und Ausstattung stehen den Schulen Budgets zur Verfügung. Für größere Anschaffungen (Beispiel: Neuausstattung Physikräume) werden nach Beratung im Ausschuss zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt. Hier werden Einsparpotentiale nur zu Lasten der Qualität gesehen. Wenn die Westersteder Schulen attraktiv bleiben sollen, spielt der Standard der Einrichtung und Ausstattung eine erhebliche Rolle.

 

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine Pflichtaufgabe ohne Einsparpotentiale.

 

Die Überlassung von Schulen an Dritte ist eine freiwillige Aufgabe, auf die verzichtet werden könnte. Die Verwaltung versucht seit einiger Zeit, die Genehmigung von Nutzungen durch Dritte zu reduzieren und möglichst auf die Westersteder Schulen zu konzentrieren. Der Aufwand für die Fremdnutzung ist überschaubar, so dass hier keine nennenswerten Einsparungen erzielt werden können. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass für Veranstaltungen in den Schulen das Baubetriebsamt in unterschiedlicher Intensität in Anspruch genommen wird. Ein Beispiel für einen erheblichen Einsatz des Bauhofes ist die Herrichtung und Räumung der Sporthalle der Brakenhoffschule anlässlich des Seniorennachmittags.

 

Zum Aufgabenbereich Beschaffung und Verwaltung von Lehr- und Lernmitteln u. Betriebsbedarf gelten die Ausführungen zur Einrichtung und Ausstattung der Schulen sinngemäß. Auch hier sind Einsparungen nur zu Lasten der Qualität zu erreichen.

 

Zum Aufgabenfeld Schülerangelegenheiten gehört u. a. die Schülerbeförderung. Hier können keine Einsparungen erzielt werden, sondern im Gegenteil, es sind zusätzliche Haushaltsmittel in einer Größenordnung von 30.000 bis 35.000 € jährlich einzuplanen. Der Grund dafür ist, dass die Schülerbeförderungspflicht und die Kostenträgerschaft des Landkreises nicht die schulinternen Fahrten umfasst. Ab sofort hat die Stadt die schulinternen Fahrten zu organisieren und rückwirkend ab 2016 die Kosten zu tragen. Inzwischen wurden die schulinternen Fahrten beschränkt ausgeschrieben und die Aufträge an die günstigsten Anbieter vergeben.

 

Die Aufwendungen für die Schülerunfallversicherung beim Gemeindeunfallversicherungsverband sind von der Stadt nicht beeinflussbar. Einsparmöglichkeiten ergeben sich nicht.

 

Die Aufwendungen für die Schülerverpflegung werden durch Verkaufserlöse weitgehend gedeckt. .

 

Die Mitwirkung bei der Sicherung der Schulwege, die Schüler- und Elternvertretungsangelegenheiten sind reine Verwaltungstätigkeiten. Einsparmöglichkeiten sind hier nicht gegeben.

 

Die Förderung von Schulveranstaltungen ist vom Umfang her gering. Nennenswerte Kostenreduzierungen sind nicht zu generieren.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss eine Vorauswahl hinsichtlich der Maßnahmen trifft, die im Bezug auf Einsparpotentiale einer näheren Betrachtung unterzogen werden sollen.

 

Im Investitionshaushalt ist wie bereits erwähnt für die nächsten Jahre eine Decklung des Haushaltsvolumens auf 4,5 Mio. € jährlich vorgesehen. Im Schulbereich stehen in nächster Zeit einige Entscheidungen an, die den Investitionshaushalt belasten. Bei der Entscheidung über Schulbaumaßnahmen sollte u. a. auch geprüft werden, ob nicht durch Konzentrierung gewisser Angebote (z. B. Ganztagsbeschulung) auf bestimmte Schulen angedachte Erweiterungsbauten entbehrlich sind.

 

Da mit dem genannten Haushaltsvolumen kurzfristig nicht alle geplanten und noch zu planenden Investitionen gedeckt werden können, muss eine Priorisierung vorgenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung haben dabei im Schulbereich zusätzlich benötigte Klassenräume und Inklusionsmaßnahmen Vorrang vor etwaigen anderen Investitionsmaßnahmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n: