Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116A- Hollriede, Halsbeker Straße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach §13a BauGB einschl. der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Für das oben genannten Bauleitplanverfahren wurde vom 21.01.2026 bis einschließlich 04.02.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben. In diesem Verfahrensschritt sind keine Stellungnahmen eingegangen. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme bis einschl. zum 16.02.2026 gegeben. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird. Die Vorlage wird entsprechend ergänzt. Ergänzung Die Vorlage wurde um die Abwägungstabelle ergänzt. Im Ergebnis wird vom Landkreis Ammerland eine Lärmbetrachtung empfohlen und die Begründung wird um die Belange der Raumordnung (u.a. Abstand zu Stromleitungen) sowie um die Belange der Oberflächenentwässerung ergänzt. Zum letztgenannten Belang wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits im Entwässerungsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 116 (Wollgrasweg) eingerechnet wurden, sodass der Grundsatz geregelt ist. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, um die Veröffentlichung im Internet nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
(Geltungsbereich)
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Kostenträgerin ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH.
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