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Beschlussvorschlag:
Die Bushaltestellen "RWG" - beide Fahrtrichtungen, "Kreishaus" - Fahrtrichtung stadteinwärts, "Süderstraße" - Fahrtrichtung Westerstede, "Stellhorner Straße" - beide Fahrtrichtungen und "Finanzamt" - Fahrtrichtung stadtauswärts - sind barrierefrei auszubauen und dafür Fördermittel bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) in diesem Jahr zu beantragen. Die notwendigen Planungsleistungen sind zu beauftragen.
Sachverhalt:
Unter Berücksichtigung der Vorgabe, vornehmlich Bushaltestellen der Bedienungsebene 1 und 2 barrierefrei auszubauen, wurde verwaltungsseitig entsprechend der vergangenen Jahre das Haltestellennetz ausgewertet. Hieraus wurden zwischenzeitlich die Haltestellen "RWG", Linswege und " Stellhorner Straße ", Gießelhorst – jeweils beide Fahrtrichtungen – sowie die Haltestellen "Süderstraße" in Hüllstede, "Kreishaus" und "Finanzamt" in Westerstede – jeweils eine Fahrtrichtung - für einen zeitgemäßen Ausbau ausgewählt. Ergänzend wird zur Haltestelle „RWG“ mitgeteilt, dass sich aufgrund von Änderungen der Schuleinzugsbezirke die Schulbuslinien verändert haben. So steigen derzeit die Schulkinder auf der anderen Straßenseite ein, wo keine Wartefläche und kein Unterstand vorhanden sind, was aufgrund der hohen Verkehrsbelastung ein denkbar schlechter Zustand ist. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit in den dunklen Jahreszeiten wurde zwischenzeitlich die Haltestellenbeleuchtung ergänzt und optimiert. Die oben genannten Missstände sollen durch den Ausbau im kommenden Jahr ausgeräumt werden, obwohl die Haltestelle der Bedienungseben 3 zugeordnet ist. Bei der Haltestelle „Stellhorner Straße“ kann ergänzt werden, dass zum einen der Landkreis auf Nachfrage mitgeteilt hat, den vorhandenen Radweg an der Langebrügger Straße zu sanieren. Ebenso soll das vorhandene Gebäude der ehemaligen Gaststätte einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hier laufen bereits Gespräche mit Vertretern des Grundstückseigentümers, um die Planungen gegenseitig abzustimmen. Wie bereits in den vergangenen Sitzungen berichtet wurde, sollen die Bushaltestellen „Kreishaus“ nach Angabe des Landes in diesem Jahr bearbeitet werden. Jedoch soll dabei lediglich die Haltestelle in Fahrtrichtung stadteinwärts barrierefrei hergestellt werden, weshalb für die Ausstattungen (Wartehäuschen, Fahrradanlehnbügel usw.) Fördergelder bei der LNVG und vom ZVBN beantragt werden könnten. Für die Haltestelle in Fahrtrichtung Oldenburg soll nach Auskunft des Landes lediglich eine Ertüchtigung der vorhandenen Anlagen erfolgen. Wartehäuschen, Beleuchtung und Fahrradanlehnbügel sind bereits vorhanden, so dass keine Veränderungen erfolgen sollte, da der Bestand noch technisch in Ordnung ist. Ein wesentlicher Grund für den Verzicht auf weitere Maßnahmen ist, dass die Stadt durch einen Förderantrag die sog. Bindungswirkung auslösen würde, so dass man in nächster Zeit nicht bzw. nur ohne Förderung grundlegende Veränderungen herbeiführen kann. Zur Verbesserung einer sicheren Überquerung der Ammerlandallee ist vom Land eine Querungshilfe – wie bei der Haltestelle „Telekom“ – an der bestehenden Querungsstelle vorgesehen. Die baulichen Anlagen sollen noch in der 1. Jahreshälfte hergestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die oben genannten Bushaltestellen barrierefrei auszubauen und dementsprechend Fördermittel bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) in diesem Jahr zu beantragen. Die notwendigen Planungsleistungen sind noch an einen Dienstleister zu beauftragen. Zur kommenden Herbstsitzung sollen Planungskonzepte und Kostenschätzungen vorgelegt werden, um die entsprechenden Haushaltsgelder für 2027 einplanen zu können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Platzverhältnisse teils sehr beengt sind bzw. die örtlichen Gegebenheiten einem Ausbau der Haltestellen an gewohnter Stelle entgegenstehen könnten. Daher könnten sich aus der Fachplanung noch Erkenntnisse ergeben, die zur leichten Verschiebung einer Maßnahme führen, z. B. bei erforderlichem Grunderwerb.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:- Lagepläne der Bushaltestellen
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