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Vorlage - 26/2048  

 
 
Betreff: Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für das Westersteder Winterdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.03.2026 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Über den Antrag des Schaustellers David Eisenhauer ist zu entscheiden.


Sachverhalt:

Mit anliegender E-Mail beantragt Herr Eisenhauer die Verlängerung der bestehenden Sondernutzungserlaubnis für das Westersteder Winterdorf um weitere fünf Jahre. Herr Eisenhauer wird das Konzept sowie seine zukünftigen Ideen in der Sitzung persönlich vorstellen. Daneben verweist er auf die ebenfalls anliegende Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Weihnachtsmarktes in der Innenstadt.

 

Die derzeitige Sondernutzungserlaubnis läuft Ende 2026 aus. Diese ist als Anlage beigefügt. Der damalige Werdegang kann der Vorlage 22/1233 entnommen werden. Um sowohl dem Schausteller als auch der Stadtverwaltung eine frühzeitige Planungssicherheit zu ermöglichen, sollte bereits jetzt über eine Verlängerung entschieden werden.

 

Am 29.01.2026 fand ein persönliches Gespräch zwischen dem Ordnungsamt und Herrn Eisenhauer bezüglich der Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis statt. Dabei wurde festgestellt, dass einzelne Auflagen in der Sondernutzungserlaubnis angepasst oder gestrichen werden können, da sich die tatsächlichen Gegebenheiten in den vergangenen vier Jahren verändert haben.

 

Unter anderem betrifft dieses:

-          Die Verpflichtung, Elektroanschlüsse ausschließlich durch eine Fachfirma herstellen zu lassen, kann entfallen. Der Strombedarf wird über eigene Zähler nachgewiesen.

-          Die Anzahl der Vereinshütte wurde auf eine gesenkt, dafür findet eine tägliche Öffnung statt.

 

Darüber hinaus enthält der Antrag weitere Punkte, über die einzelfallbezogen zu entscheiden ist. Eine spezielle Satzung oder andere verbindliche Rechtsgrundlagen für privat durchgeführte Weihnachtsmärkte bestehen in der Stadt Westerstede nicht.

 

 

Punkt 1, Langfristige Investitionen und gezielte Belebung der Innenstadt:

Herr Eisenhauer beabsichtigt, durch zusätzliche, gegebenenfalls finanziell geförderte Buden (siehe Punkt 5) mit unterschiedlichen Inhalten die Zugänge zum Markt weihnachtlich zu gestalten. Gedacht ist unter anderem an Krippenspiele oder Weihnachtsmärchen, vergleichbar mit Konzepten anderer Märchenweihnachtsmärkte. Alternativ wäre auch Kunsthandwerk denkbar. Die Öffnungszeiten könnten an die Geschäftszeiten des Einzelhandels gekoppelt werden.

 

Bei der Entscheidung über die Zulassung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

-          Rettungszufahrten dürfen nicht beeinträchtigt werden.

-          Es sollte keine faktische Erweiterung des genehmigten Veranstaltungsbereichs erfolgen, da ansonsten das bestehende Sicherheitskonzept ausgeweitet werden müsste.

-          Die Strominfrastruktur ist nicht in allen Bereichen ausreichend vorhanden; dies wäre standortbezogen zu prüfen.

-          Art, Größe und Strombedarf möglicher Buden müssten konkret definiert werden.

 

Die Zugänge sind schon jetzt durch die Weihnachtsdekoration des Wirtschaftsforums, die bereits zu 50 % durch die Stadt Westerstede gefördert wird, gestaltet. Der jährliche Ansatz für die Förderung beträgt 10.000 €. Eine zusätzliche Aufwertung durch weitere Buden wäre denkbar.

 

Grundsätzlich sollte sich die Stadt Westerstede einer maßvollen weihnachtlichen Aufwertung der Innenstadt nicht verschließen. Eine abschließende Entscheidung kann jedoch erst erfolgen, wenn konkrete Angaben zu Standort, Größe und Nutzung vorliegen. Gegebenenfalls könnte eine ergänzende Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.

 

Zudem sind grundlegende Punkte zu den Folgekosten (Personalaufwand zur Vermietung, Aufstellen und Unterhaltung, Einlagerung, Strom) zu klären.

 

 

Punkt 2 langfristige Planungssicherheit:

Um eine langfristige beiderseitige Planungssicherheit zu erlangen, befürwortet die Verwaltung die Festlegung einer fünfjährigen Laufzeit für die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis.

 

 

Punkt 3 Überprüfung der Standgebühren:

Da es sich um keinen von der Stadt Westerstede betriebenen Markt handelt und Weihnachtsmärkte in der Satzung über die Erhebung von Standgebühren auf Wochen- und Krammärkten in der Stadt Westerstede nicht geregelt sind, kann diese Satzung zur Erhebung und Berechnung einer Gebühr nicht direkt angewandt werden.

 

In der ursprünglichen Entscheidungsgrundlage wurden die im Winterdorf vorgesehenen Verkaufsstände mit Jahrmarktgeschäften verglichen und auf die Veranstaltungsdauer hochgerechnet. Daraus ergab sich ein rechnerischer Betrag in Höhe von 1.130,00 €. Einvernehmlich wurde daraufhin seinerzeit ein Betrag von 1.000,00 € festgesetzt. In den Jahrmarktsgebühren sind jedoch bereits die Kosten der Müllbeseitigung, der Toilettenstellung/-reinigung und teilweise Marketing enthalten, die beim Winterdorf der Schausteller zu tragen hat. Mittlerweile hat sich der Marktzeitraum verlängert, sodass sich der rechnerische Betrag erhöhen würde.

 

Im Hinblick auf die Haushaltssituation und die Präzedenzfallwirkung sollte nicht in Gänze auf eine Sondernutzungsgebühr verzichtet werden, da es sich um eine gewinnorientierte Veranstaltung auf städtischem Grundstück handelt.

 

Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des im Antrag beschriebenen wirtschaftlichen Mehrwerts für die Stadt Westerstede liegen nicht vor.

 

Bei der Entscheidungsfindung über die Höhe der Standgebühren ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Westerstede die Veranstaltung personell erheblich unterstützt, ohne diese Personalkosten in Rechnung zu stellen. Ordnungsrechtlich wird die Veranstaltung vorbesprochen und eng begleitet. Zudem stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes für Fragen beim Aufbau bzgl. Abwasser und Strom etc. zur Verfügung. Außerdem unterstützt das Stadtmarketing insbesondere durch hinweisende Werbung und Darstellung in den sozialen Medien sowie auf den Veranstaltungstafeln (Terminankündigungen). Die Touristik unterstützt regelmäßig durch Akquise und Betreuung der Vereinsbude und Verkauf der Wintertaler.

 

 

Punkt 4 Unterstützung durch Werbemaßnahmen:

Schon jetzt erbringt die Stadt Westerstede mit den unter Punkt 3, letzter Absatz aufgezählten Leistungen des Stadtmarketings und der Touristik einen erheblichen Beitrag zu den Werbemaßnahmen für das Winterdorf.

Die Sachkosten für beide Bereiche sind zwar sehr gering, hier liegt der Aufwand aber insbesondere im personellen Bereich.

 

Die Unterstützung der Stadt umfasst jedoch nicht nur die genannten Werbemaßnahmen, sondern auch weitergehende Leistungen für Optik, Gestaltung und Weihnachtsmarktflair, die aus dem Stadtmarketing finanziert und im Wesentlichen vom Bauhof erbracht werden. Diese Leistungen sind zwar nicht vollumfänglich unmittelbar dem Winterdorf zuzurechnen, dennoch profitiert dieses nicht unerheblich von den städtischen Leistungen. So werden jährlich einige finanzielle und personelle Mittel für die Gestellung und Unterhaltung der Markthütte, der Weihnachtspyramide und der Weihnachts-/Baumbeleuchtung auf dem alten Markt aufgebracht. Ferner wird ein großer Weihnachtsbaum beschafft, aufgestellt und mit Dekoration und Beleuchtung versehen. Die Aufwandskosten des Bauhofs und der Sachkosten beziffern sich in den letzten Jahren auf folgende Werte:

-          2023: rd. 9.542,00 € (Bauhof: 7.166,00 €, Sachkosten: 2.376,00 €)

-          2024: rd. 10.575,00 € (Bauhof: 8.129,00 €, Sachkosten: 2.446,00 €)

-          2025: rd. 12.671,00 € (Bauhof: 10.758,0 €, Sachkosten: 1.913,00 €)

 

Nach Auskunft des Bauhofs sind von den vorgenannten jährlichen Bauhofsaufwendungen durchschnittlich rd. 1.835,00 € unmittelbar dem Winterdorf zuzurechnen (Mobiliar- und Schilderdemontage usw.).

 

 

Punkt 5 Nutzung von Förderprogrammen und Innenstadtbelebung:

Die Akquise von Fördermitteln zur Belebung der Innenstadt steht ebenfalls im Interesse der Stadt Westerstede. Insoweit sollte der vorgeschlagene Weg der Prüfung von möglichen Fördermitteln angegangen und verwaltungsseitig begleitet werden. Da die Förderlandschaft nicht ohne weiteres überblickt werden kann und etwaige Förderprogramme jeweils andere Voraussetzungen haben, würde verwaltungsseitig nach konkreter Projektdefinition eine Fördermittelrecherche über das Euro-Office (MCON Dieter Meyer Consulting GmbH) beauftragt werden.

 

 

Punkt 6 Übernahme Stromkosten:

Wie bei Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht üblich, werden die Stromkosten in tatsächlicher Höhe zu den derzeit von der Stadt Westerstede an den Energieanbieter zu zahlenden Konditionen dem Veranstalter in Rechnung gestellt. So wird auch beim Winterdorf verfahren.

 

Die Vereinshütte sowie der Tannenbaum und die Pyramide sind direkt an das öffentliche Netz angeschlossen.

 

Gewünscht wird eine Übernahme der Stromkosten für den Marktbereich sowie für eventuell in den Gängen einzurichtende Buden. Die im Jahr 2025 angefallenen und auf die Buden verteilten Stromkosten können der Anlage entnommen werden.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte auf eine Rechnungsstellung nicht verzichtet werden. Auch andere Veranstaltungen, die zur Belebung der Innenstadt beitragen - wie beispielsweise die Westersteder Märkte - tragen die von ihnen verursachten Stromkosten selbst.

 

 

Eine überarbeitete Sondernutzungserlaubnis wird in den kommenden Tagen zur Vorlage nachgereicht.


Finanzielle Auswirkungen:

Personelle Aufwendungen im Rahmen der Unterstützung zur Durchführung des Westersteder Winterdorfes

Stand- und Stromgebühren je nach Ausgang der Beschlussfassung


Anlage/n:

Sondernutzungserlaubnis 2022

Sondernutzungserlaubnis 2027 – 2031

Übersicht der Stromkosten

Antrag des Schaustellers David Eisenhauer

Weihnachtsmarktstudie Innenstadt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Weihnachtsmarktstudie 2024 (182 KB)      
Anlage 3 3 Antrag Verlängerung Winterdorf Eisenhauer (388 KB)