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Vorlage - 23/1596-01  

 
 
Betreff: Verlängerung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung von 23:00 Uhr auf 01:00 Uhr - Antrag Stadtelternrat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1596
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hinrichs, Rolf
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Vorberatung
09.03.2026 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Verlängerung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung wird abgelehnt.


Sachverhalt:

 

Mit anliegendem Schreiben beantragt der Schulelternrat die Verlängerung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung von 23:00 Uhr auf 01:00 Uhr.

Der Fachausschuss hat sich letztmalig am 28.11.23, Beschlussvorlage 23/1596, mit der Thematik auseinandergesetzt, wobei es beim Antrag der CDU-Fraktion seinerzeit darum ging, die Energieeinsparungsmaßnahmen aus der Energiekrise 2022/23 rückgängig zu machen. Der Verwaltungsausschuss hat nach der Vorberatung beschlossen, die Straßenbeleuchtung von 5-23 Uhr zu schalten (abhängig von der Helligkeit).

 

Der jetzt vorliegende Antrag ist anderweitig begründet; siehe Antrag.

 

Aus verkehrstechnischer Sicht gibt es insbesondere aus Gründen der Sicherheit (Unfallgeschehen) keinen Grund für eine Veränderung der bestehenden Leuchtzeiten.

 

 

Aus ordnungsrechtlicher Sicht besteht keine Verpflichtung, die Straßenbeleuchtung über die bisherigen Betriebszeiten hinaus eingeschaltet zu lassen. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gilt als gegeben, wenn die Beleuchtung den allgemein anerkannten Standards sowie den verkehrssicherungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Vorfälle wie Überfälle oder Sachbeschädigungen, die in den letzten Jahren auf eine mangelnde Beleuchtung zurückzuführen sind, sind dem Ordnungsamt der Stadt Westerstede nicht bekannt.

 

Ein darüber hinausgehendes subjektives Sicherheits- oder Komfortempfinden einzelner Personen begründet keinen ordnungsrechtlichen Handlungsbedarf. Solange keine konkrete Gefahrenlage oder objektiv feststellbare Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit vorliegen, ist eine Verlängerung der Beleuchtungszeiten rein rechtlich nicht erforderlich. Selbstverständlich würde das reine subjektive Sicherheitsempfinden des Einzelnen bei einer Ausweitung der Zeiträume steigen.

 

Einzelfallbezogen werden bei Großveranstaltungen die Leuchtzeiten im Innenstadtbereich verlängert, soweit dieses technisch möglich ist.

 

Die Zeiten der Weihnachtsbeleuchtung waren 2025/2026 nicht eingeschränkt und wie vor der Energiekrise geschaltet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Auswirkungen hängen von der Verlängerung der Leuchtzeiten ab, wobei der Strombedarf bei der Änderung der Nachtzeit stärker als bei den Morgenstunden zunehmen wird.   


Anlage/n:

Antrag Schulelternrat Jan. 2026

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Schulelternrat_Straßenbeleuchtung (79 KB)      
Stammbaum:
23/1596   Dauer und Umfang der Straßen- und Weihnachtsbeleuchtung - Antrag Stadtverband CDU -   Amt für Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage
23/1596-01   Verlängerung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung von 23:00 Uhr auf 01:00 Uhr - Antrag Stadtelternrat   Bauamt   Beschlussvorlage