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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die im Finanzplan 2017 für 2018 ausgewiesenen Ansätze im Schulbereich in den Haushaltsplan 2018 aufzunehmen. Davon abweichend sind für die Schülerbeförderung zusätzlich 32.400 € im Planungsjahr und in den Folgejahren bereitzustellen.
Sachverhalt:Die Haushaltsansätze für das Schulbudget 2018 wurden grundsätzlich nach den Zahlen der Finanzplanung des Vorjahres für 2018 zusammengestellt. Lediglich die Ansätze für Schüler-beförderung mussten angepasst werden. Der Grund dafür ist, dass die Schülerbeförderungspflicht und die Kostenträgerschaft des Landkreises nicht die schulinternen Fahrten (z. B. zum Schwimmunterricht) umfasst. Ab sofort hat die Stadt die schulinternen Fahrten zu organisieren und rückwirkend ab 2016 die Kosten in voller Höhe zu tragen. Bis einschließlich 2015 hat der Landkreis lediglich eine pauschale Erstattung der verauslagten Beförderungskosten gefordert, die offensichtlich die tatsächlichen Kosten nicht gedeckt hat. Der voraussichtliche Mehrbedarf beläuft sich auf 32.400 €.
Die Sockelbeträge für Lehr- und Lernmittel, die Unterhaltung des beweglichen Vermögens, die Anschaffung geringwertiger Vermögensgegenstände sowie investiven Vermögensgegenstände wurden in Höhe des Vorjahres belassen.
Die im 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 gebildeten Rückstellungen sind weitgehend abgewickelt. Lediglich die Rückstellung für die auf der Tagesordnung dieser Sitzung stehende Betonsanierung am Gebäude 3 der Robert-Dannemann-Schule wurde noch nicht beschlossen und dementsprechend auch nicht erledigt.
Da dieser Ausschuss bereits im August 2017 tagt, ist es möglich, dass sich bis zur Beratung über den Haushalt 2018 im Ausschuss für Haushalt und Finanzen noch Änderungen im Schulbudget ergeben. Diese – unvermeidlichen – Änderungen werden verwaltungsseitig angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:Mehrbedarf für schulinterne Schülerbeförderung jährlich 32.400 €
Anlage/n:Einzelaufstellung Mehrbedarf Schülerbeförderung
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