Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und – automaten (Spielgerätesteuersatzung) wird beschlossen.
Sachverhalt:Die Spielgerätesteuer wird in der Stadt Westerstede seit 2012 nach dem Einspielergebnis festgesetzt. Der Steuersatz beträgt 15 %.
Bei der Spielgerätesteuer handelt es sich um eine klassische Aufwandsteuer. Die Spielgerätesteuer beruht auf dem Gedanken, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leistet und dafür Finanzmittel aufwendet, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden kann. Sie wird üblicherweise nicht von dem sich Vergnügenden für seinen Aufwand, sondern von dem Betreiber der Spielgeräte erhoben.
Gleichzeitig handelt es sich hier um eine Lenkungssteuer, um entsprechende ordnungspolitische Ziele zu verfolgen. Die Spielgerätesteuer soll insbesondere das Aufstellen von Spielgeräten und das Spielen an ihnen eindämmen. Eine erhöhte Besteuerung wirkt dem Aufstellen von weiteren Spielgeräten entgegen. Angesichts des von den Spielgeräten ausgehenden (gesundheitlichen) Gefahrenpotenzials besteht ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit an einer entsprechenden adäquaten Besteuerung.
Auf Grundlage der vergangenen Steuerjahre und unter Berücksichtigung der Schließung einiger Spielhallen im Stadtkern von Westerstede würde sich der ursprünglich für das Haushaltsjahr anvisierte Steuerertrag in Höhe von 180.000 € um 80.000 € auf 260.000 € erhöhen.
Hinweis: Die Anpassung des Steuersatzes auf 20 % erfolgte bereits in anderen Kommunen. Sowohl in den Gemeinden Bad Zwischenahn, Wiefelstede und Edewecht als auch in den Städten Oldenburg, Friesoythe und Nordenham wurde der Steuersatz entsprechend angepasst.
Dieser Steuersatz hat auch gerichtlichen Überprüfungen hinsichtlich einer evtl. verfassungswidrigen erdrosselnden Wirkung standgehalten. Von einer erdrosselnden Wirkung kann weiterhin auch nicht ausgegangen werden, wenn sich auch nach Erhöhung des Steuersatzes auf 20 % weitere Spielhallen ansiedeln sollten (Aufstellerzuwachs).
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Entwurf der 1. Änderungssatzung der Spielgerätesteuersatzung der Stadt Westerstede
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||