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Beschlussvorschlag:Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen sowie der Erweiterung des Plangebietes wird zugestimmt. Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie der jeweiligen Begründungen und Umweltberichten werden nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitpläne wurde vom 14.07. bis einschl. 14.08.2017 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro Diekmann&Mosebach, Rastede, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet.
Aufgrund von kurzfristigen Grundstücksankäufen anliegend an das geplante Gewerbegebiet schlägt die Verwaltung vor, das Plangebiet um die entsprechenden Flächen zu erweitern. Die direkt an der ‚Leerer Straße‘ liegende Fläche befindet sich noch nicht im Eigentum der Stadt, sodass eine temporäre Festsetzung zur Erschließung erforderlich ist. Näheres kann in der Sitzung berichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
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