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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 116. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 109 A – 1. Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Hollriede -aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Die erneute öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 19.04.2018 bis einschließlich zum 22.05.2018 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Die erneute Auslegung wurde erforderlich, da der Geltungsbereich in Richtung der ‚Leerer Straße‘ erweitert wurde.
Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro Diekmann - Mosebach &Partner eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet. Die Abwägungstabellen der ersten Auslegung sind ebenfalls als Anlage beigefügt, sodass der Rat die gesamten eingegangenen Stellungnahmen abwägen kann.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabellen mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der öffentlichen Auslegung Tabellen mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der erneuten öffentlichen Auslegung
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