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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur textlichen Änderung der Bebauungspläne Nr. 34 sowie 60, einschl. entsprechender Änderungen zum Ausschluss von Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonal wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - wird beschlossen. Auf die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB verzichtet. Ferner wird beschlossen, den Entwurf öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Das betriebsbezogene Wohnen für den Betriebsleiter bzw. für Aufsichtspersonal in Gewerbegebieten ist nach § 8 Absatz 3 Nr. 1 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig. Um die Entwicklungsmöglichkeiten des umliegenden metallverarbeitenden Betriebs, teils in Schichtbetrieb, sowie der Biogasanlage zu sichern, ist der Ausschluss des betriebsbezogenen Wohnens, zumindest in einem Kernbereich des Gewerbe- und Industriegebietes, erforderlich. Über den Geltungsbereich kann in der Sitzung näher eingegangen werden. Im Bebauungsplan Nr. 34a 1. Änderung (Geltungsbereich gelb markiert) wurden bereits entsprechende Wohnungen ausgeschlossen. Es darf darauf hingewiesen werden, dass sich im Geltungsbereich bereits eine genehmigte Betriebsleiterwohnung befindet, die nach Abschluss des Verfahrens unter den Bestandsschutz fallen würde.
Über diesen vorgesehenen Ausschluss wurde auch schon im Verwaltungsausschuss vom 05.07.2011 berichtet, ein Aufstellungsbeschluss bzw. ein entsprechendes Bauleitplanverfahren wurde jedoch nicht beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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