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Vorlage - 17/0236-01  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 122 "Ocholterfeld, Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen" Einfacher Bebauungsplan in textlicher Form - Abwägung - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0236
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.03.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr 122 - textliche Änderung der Bebauungspläne Nr. 34 und 60, einschl. entsprechender Änderungen - Ausschluss von Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonal - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung  nebst Begründung als Satzung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 15.01.2019 bis einschließlich zum 18.02.2019 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.

 

Es ist eine private Stellungnahme eines ansässigen Gewerbetreibenden eingegangen, in der die weitere betriebliche und private Existenz durch Ausschluss des sog. betrieblichen Wohnens befürchtet wird. Die komplette Stellungnahme ist der Anlage (nicht öffentlich) zu entnehmen.
Die Grundstücke im Geltungsbereich können weiterhin durch die in den Bebauungsplänen als allgemein zugelassenen Nutzungen entsprechend der Gebietsfestlegung der BauNVO genutzt werden, so dass die Nutzung des Grundeigentums nicht wesentlich eingeschränkt wird. Die damit zulässige Nutzung als Gewerbe- und Industriegebiet entspricht der vorrangigen Zielsetzung der Stadt, den Gewerbestandort in Ocholterfeld langfristig für eine intensive gewerbliche Entwicklung zu sichern. Daher sollen den ansässigen immissionsträchtigen Gewerbe- und Industriebetrieben (u.a. metallverarbeitendes Gewerbe) und der Biogasanlage ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten am Standort eingeräumt werden. Weiterhin ist anzufügen, dass die Zulässigkeit des betrieblichen Wohnens in Gewerbe- und Industriegebieten keinen Regelfall darstellt. Vielmehr ist diese Nutzung nur ausnahmsweise zulässig und bedarf einer Prüfung des Einzelfalls (vgl. hierzu: Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.6.1999 (- 4 B 46.99 -, NVwZ 1999, 1336)). Hiernach rechtfertigt nicht schon jedweder Wunsch des Gewerbetreibenden, auf seinem Grundstück oder in dessen Nähe eine Wohnung zu unterhalten, eine Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO. Dies war dem Einwender beim Ankauf der Fläche bekannt. Im Rahmen der sachgerechten Abwägung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB räumt die Stadt daher dem öffentlichen Belang der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen am vorhandenen Standort in Ocholterfeld, den Vorrang vor den privaten Belangen ein.

 

Es wird zuletzt darauf hingewiesen, dass auch schon in anderen Bauleitplanverfahren im unmittelbaren Umfeld das ausnahmsweise zulässige betriebsbezogene Wohnen ausgeschlossen wurde.

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die als Anlage beigefügt ist.

 

Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten ca. 8.000 Euro 51120.427100

Öffentliche Bekanntmachungen ca. 500 Euro 51120.443100

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

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Anlage/n:

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (öffentlich)

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der eingegangenen privaten Stellungnahme (nicht öffentlich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Abwägung öffentlich (69 KB)      
Stammbaum:
17/0236   Textliche Änderung der Bebauungspläne Nr. 34 und 60, einschl. entsprechender Änderungen - Ausschluss von Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonal - Aufstellungsbeschluss - Verfahrensbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
17/0236-01   Bebauungsplan Nr. 122 "Ocholterfeld, Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen" Einfacher Bebauungsplan in textlicher Form - Abwägung - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage