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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr 122 - textliche Änderung der Bebauungspläne Nr. 34 und 60, einschl. entsprechender Änderungen - Ausschluss von Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonal - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 15.01.2019 bis einschließlich zum 18.02.2019 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Es ist eine private Stellungnahme eines ansässigen Gewerbetreibenden eingegangen, in der die weitere betriebliche und private Existenz durch Ausschluss des sog. betrieblichen Wohnens befürchtet wird. Die komplette Stellungnahme ist der Anlage (nicht öffentlich) zu entnehmen.
Es wird zuletzt darauf hingewiesen, dass auch schon in anderen Bauleitplanverfahren im unmittelbaren Umfeld das ausnahmsweise zulässige betriebsbezogene Wohnen ausgeschlossen wurde.
Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die als Anlage beigefügt ist.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:Planungskosten ca. 8.000 Euro 51120.427100 Öffentliche Bekanntmachungen ca. 500 Euro 51120.443100 Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (öffentlich) Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der eingegangenen privaten Stellungnahme (nicht öffentlich)
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