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Vorlage - 17/0244  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik im Bereich Familie, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
25.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Ohne

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über die notwendigen Budgetvolumen und Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten. Als Ziel wurde eine 10 %ige Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt ausgegeben. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.

 

Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan umfasst das Aufgabengebiet des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt den vom Amt für Bildung und Leben verwalteten Bereich der Kindertagesstätten und die vom Amt für Arbeit und Soziales verwalteten Aufgabengruppen „Soziales“ und „Jugend“ (ohne Kindertagesstätten). Im Einzelnen werden folgende Aufgaben erledigt:

 

Amt für Bildung und Leben

  1. Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz

a)      Errichtung und Betrieb von Kindertagesstätten

b)      Kindertagesstätten in fremder Trägerschaft

c)      Kinderbetreuungsbüro

 

Amt für Arbeit und Soziales

  1. Obdachlosenunterkünfte
  2. Soziales

a)      Wahrnehmung der vom Landkreis delegierten Aufgaben als örtlicher Träger nach den Sozialgesetzbüchern II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – und XII – Sozialhilfe – sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz

b)      Unterbringung und Betreuung der nach dem Nds. Aufnahmegesetz zugewiesenen ausländischen Einwohner

c)      Einrichtung und Betrieb freiwilliger sozialer Einrichtungen der Stadt Westerstede

d)      Sonstige soziale Aufgaben

 

  1. Jugend (ohne Kindertagesstätten)
  2. Apothekervilla
  3. Familienservicebüro

 

In dem vom Rat beschlossenen Leitbild der Stadt Westerstede wurden zu den vorgenannten Themen folgende Leitsätze festgeschrieben:

 

Bereich „Kindertagesstätten“

a)      Wir wollen die Standards in unseren Kindertagesstätten sichern, indem wir verschiedene Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten vorhalten.

b)      Wir wollen den individuellen Betreuungsbedarf der Familien durch die zentrale Koordination der Vergabe von Plätzen in den Kindertagesstätten bedienen.

c)      Wir wollen den Betreuungsbedarf unserer Familien laufend überprüfen und die in unsere Planungen einbeziehen.

 

Bereich „Obdachlosenunterkünfte“- keine Leitsätze

Bereich „Soziales“-keine Leitsätze

 

Bereich „Jugend“ (ohne Kindertagesstätten)

a)      Wir wollen die Jugendarbeit der Stadt Westerstede über eine Jugendkonzeption steuern und gestalten

b)      Wir wollen die Förderung von Kindern und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe für alle Handlungsfelder der Stadt Westerstede anerkennen.

c)      Wir wollen Jugendlichen über einen Jugendbeirat der Möglichkeit eröffnen, an städtischen Entscheidungen aktiv mitzuwirken.

Diese Leitsätze sind gleichermaßen um den ab diesem Jahr etablierten Kinderrat noch redaktionell zu erweitern.

 

Die Apothekervilla hat sich aus der Konzeption zur Gesundheitsstadt im Grünen sowie der Beteiligung am Gesunde-Städte-Netzwerk entwickelt.

 

Im Zuge der Aufgabenkritik mit dem Ziel, 10 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt einzusparen, sind nachfolgende Faktoren zu berücksichtigen:

a)      Handelt es sich um eine Pflicht- oder eine freiwillige Aufgabe.

b)      Werden die Leitsätze des Leitbildes der Stadt Westerstede beachtet.

 

Die im Amt für Bildung und Leben zu erledigenden Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz sind gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflichtaufgaben. Das betrifft detailliert die personelle (außer Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte) als auch die sachliche Ausstattung der Kindertageseinrichtungen.

 

Die Reinigung der Kindertagesstäten in städtischer Trägerschaft wird bekanntlich durch städtisches Personal erledigt. Die Bezahlung der Reinigungskräfte erfolgt tarifgemäß, so dass von daher keine Einsparungen möglich sind. Eine Reduzierung der Reinigungskosten wäre möglich, wenn weniger häufig gereinigt würde, z. B. in wenig genutzten Bereichen. Grundsätzlich wäre das aber ein Qualitätsverlust. Da diese Frage auch andere städtische Einrichtungen betrifft, sollte über das Thema Ämter übergreifend für alle städtischen Einrichtungen beraten werden. Hierfür bietet sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen an.

 

Aus der Mitte des Rates wird von Zeit zu Zeit vernommen, dass eine Vergabe des Reinigungsdienstes an Dritte günstiger wäre. Das kann ohne entsprechende Ausschreibung der Leistung weder bejaht noch verneint werden. Seitens der Verwaltung wird jedoch ein nicht unerheblicher Qualitätsverlust befürchtet. In dieser Vermutung werden wir auch durch Nachfragen bei Nachbargemeinden bestärkt. Auch sollte dabei beachtet werden, dass ein günstigeres Angebot von Dritten in der Regel zu Lasten der Mitarbeiter des Dienstleisters geht.

 

Die Stadt stellt derzeit über die jeweilige landesrechtlich vorgegebene Quote hinaus Krippenplätze zusätzlich zur Verfügung. Diese Plätze sind jedoch nicht freiwilliger Natur, da aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz so viele Plätze vorzuhalten sind, wie tatsächlich benötigt werden. Ferner spricht das Leitbild eine eindeutige Sprache, wonach der Betreuungsbedarf entscheidend für die Anzahl der Plätze sein soll. Einsparmöglichkeiten werden in diesem Bereich nicht gesehen.

 

Die Vorhaltung von Obdachlosenunterkünften und die Unterbringung von Obdachlosen ist ebenfalls eine Pflichtaufgabe. Hier werden auch keine Möglichkeiten der Kostenreduzierung gesehen. Hier ist in diesem Jahr eine merkliche Zunahme der sich obdachlos meldenden und unterzubringenden Personen zu verzeichnen.

 

Die vom Amt für Arbeit und Soziales übernommenen Aufgaben des Landkreises als örtlicher Träger der Aufgaben nach den Sozialgesetzbüchern (Ziffer 2 a) belasten die Stadt insoweit, dass lediglich eine pauschale Erstattung der Personalaufwendungen für den Bereich SGB II erfolgt (der Landkreis gibt Anteile des Verwaltungskostenbudgets für die Bearbeitung des Bundesanteils an den SGB-II-Leistungen weiter). Die tatsächlichen Aufwendungen werden durch die Pauschale jedoch nicht gedeckt, weil es für die Bearbeitung der rein kommunalen Leistungen auch keine Personalkostenerstattung gibt. Die personelle Ausstattung in diesem Aufgabenbereich wird laufend den jeweiligen Fallzahlen entsprechend angepasst. Einsparmöglichkeiten ergeben sich nur bei einem merklichen Rückgang der Fallzahlen.

 

Darüber hinaus zahlt die Stadt Westerstede auf freiwilliger Basis Zuschüsse für den Seniorennachmittag, an den Seniorenbeirat, für die Flüchtlingsbetreuung, an den Eigenbetrieb Hössen (Sozialtarife Eintritt) und Leistungen nach den Richtlinien zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines Sozialfonds. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich 2016 auf 35.000 € jährlich. Hier wären Kürzungen oder ein kompletter Verzicht auf die Gewährung der Zuschüsse möglich. S. hierzu bitte die im Mai und Juni 2017 beratene Neufassung der Richtlinien, VO 17/0160, und den in der Anlage beigefügten Vermerk zur Inanspruchnahme des Sozialfonds.

 

Im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gibt es drei Produkte.

 

Im Produkt 36221 „Kinder- und Jugenderholung“ werden die Ferienpassaktion, Kinderstede und der Zuschuss an das Kinderhaus abgewickelt. Das Defizit in 2016 betrug rund 45.000 €. Der Anteil der Personalaufwendungen beträgt rund 20.500 €.

 

Im Produkt 36251 „Sonstige Jugendarbeit“ werden die sonstigen Angebote (Ferienbetreuung, Zuschüsse an Jugendgruppen, Jugendbeirat, Kinderrat) abgewickelt. Der Nettoaufwand in diesem Bereich belief sich in 2016 auf 41.000 €.

 

Das unter Produkt 36610 geführte Jugendzentrum hat in 2016 mit einem Defizit von 131.000 € abgeschlossen. Die Personalaufwendungen betragen jährlich ca. 84.000 €.

 

Im Produkt 36620 „Jugendräume und Pfadfinderheim werden die Bewirtschaftung bzw. Bezuschussung der Jugendräume in Halsbek und Ocholt, dem Pfadfinderheim sowie Abraxas abgewickelt. Die  Nettoaufwendungen belaufen sich  in 2016 auf ca. 23.000 €.

 

Bei den in diesen Produkten anfallenden Aufwendungen handelt es sich überwiegend um Personalaufwendungen. Nennenswerte Einsparungen können aus Sicht der Verwaltung nur erzielt werden durch Reduzierung des Angebots für die Kinder und Jugendlichen bzw. durch Kürzung der bislang gewährten Zuschüsse.

 

Die Aufwendungen für die Apothekervilla (welche größtenteils als freiwillige Aufgabenwahrnehmung definiert werden kann) sind im Produkt 41200 abgebildet. Änderungen werden sich im Jahre 2018 in etwa zur Jahresmitte dadurch ergeben, dass der jetzige Leiter in die Freizeitphase der bereits laufenden Altersteilzeit übergehen wird. Über konkretes und detailliertes zur zukünftigen Ausrichtung und Gestaltung der Leitung bzw. der Leitungsfunktionen kann derzeit noch nichts ausgesagt werden. Hierzu ist noch etliches zu überlegen, so dass später konkrete Vorschläge noch vorgetragen werden.

 

Das Familienservicebüro (Produkt 36751) war von Juli 2016 - August 2017 nicht aktiv. Die Stelleninhaberin war bis Ende 08-2017 in Elternzeit. Hierbei sind die Synergieeffekte über die per 01.01.2016 etablierte Kombination der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit den Aufgaben des FSB und der Beteiligung an der Integrationsarbeit (im Bereich der Flüchtlinge) zu erwähnen. Über die evtl. Neuaufstellung und -ausrichtung des FSB im Rahmen dieser Kombination wird derzeit noch nachgedacht und zu gegebener Zeit berichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von den Beschlüssen zu diesem TOP

 

 


Anlage/n:

1. Vermerk über die Inanspruchnahme des Sozialfonds

2. Richtlinie Sozialfonds

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vermerk Sozialfonds (61 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinie Sozialfonds mit Unterschrift BM (1039 KB)