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Sachverhalt:Im Zuge der Neuanlage des Kunstrasen-Sportplatzes auf der Hössensportanlage mussten zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme einige Bäume gefällt werden, die im Rand- und Abstandsbereich des neuen Sportplatzes standen. Die einzelnen Bäume waren im betreffenden Bebauungsplan Nr. 61 nicht als zu erhalten festgesetzt. Die angeregten Ersatzanpflanzungen im Wegeverlauf zwischen den Sportplätzen sind nach entsprechender Prüfung grundsätzlich realisierbar. Die Ersatzpflanzungen sollen mit großkronigen, standortheimischen Bäumen (z. B. Linden oder Ahorn) entlang und zur Betonung der Wegeachsen aufgepflanzt werden.
Anlage/n:
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