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Vorlage - 17/0267  

 
 
Betreff: Haushalt 2018 - Produktbereich 365 Tageseinrichtungen für Kinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
25.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, den Produktbereich 365 entsprechend in den Haushalt 2018 zu übernehmen.

 


Sachverhalt:

Der Produktbereich „Tageseinrichtungen für Kinder“ 2018 wurde nach dem Stand des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017 sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt (s.h. Anlage) erstellt.

 

Zusätzlich wurden berücksichtigt:

 

a)      auf der Einnahmeseite:

 

Ergebnishaushalt:

-          die Zuwendung aus dem Förderprogramm des Landes für zusätzliches Personal nach der Richtlinie zur Qualitätssicherung in Kindergärten in Höhe von 235.000 €

-          Anpassung der Ansätze für Elternbeiträge und Finanzhilfe für die beiden neuen Gruppen in der Kita Jahnallee und Krippe Westerloy

-          Anpassung der Ansätze für die Einnahme aus der ab 01.08.2017 erhöhten Verpflegungskostenpauschale

 

Finanzhaushalt:

-          Die beantragte Zuwendung für den Anbau der Kita Jahnallee nach der Richtlinie zur Förderung des weiteren Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) in Höhe von 60.000 €

 

b)      auf der Ausgabenseite:

 

Ergebnishaushalt:

-          Das lfd. Budget für die zusätzliche altersgemischte Gruppe im Kindergarten Jahnallee in Höhe von 3.000 € und die Krippe Westerloy in Höhe von 3.000 €

-          Anpassung der Betriebskosten für die seit 01.05.2017 eröffnete Krippe in der Schulstraße, Ocholt

-          15.000 € für die im Kindergarten Linswege dringend zu sanierende Heizungsanlage

-          Personalkosten in Höhe der Zuwendung für zusätzliches Personal nach der Richtlinie zur Qualitätssicherung in Kindergärten.

-          Zu erwartende Tariferhöhungen in Höhe von schätzungsweise 3 % gegenüber 2017 bei den Personalkosten sowohl bei den Einrichtung in städtischer Trägerschaft, als auch bei den Einrichtungen anderer Trägerschaft

-           

In der neuen KomHKVO hat der Gesetzgeber ferner die Möglichkeit eingeräumt, dass bei den Kindertagesstätten, die als Betriebe gewerblicher Art geführt werden, die Wertgrenze für alle Anschaffungen von Vermögensgegenständen unter 800 € als Aufwand zu behandeln ist,

was bedeutet, dass es in diesem Bereich zu Verschiebungen eines Teils der eingeplanten Beträge in Richtung Ertragshaushalt kommen und den Investitionshaushalt reduzieren wird. Hier handelt es sich jedoch um eine reine Verschiebung der Beträge.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n:

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt des Produktbereichs 365

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kitas mit Investübersicht 2018 - neu (136 KB)