Bürgerinformationssystem

Vorlage - 17/0278  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik im Bereich Sport
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Hauschulz, Thomas
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
16.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sport geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Ohne

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über die notwendigen Budgetvolumen und Investitionen der Kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten. Als Ziel wurde eine 10%ige Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt ausgegeben. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.

 

Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan umfasst das Aufgabengebiet des Ausschusses für Sport den Bereich „Sport“.

 

  1. Sportentwicklungs- und Sportstättenleitplanung
  2. Sportförderung in Einzelbereichen und für spezielle Zielgruppen
  3. Planung, Verwaltung und Betrieb der städtischen Sporteinrichtungen
  4. Beratung von Vereinen bei der Planung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen
  5. Vermittlung der Benutzung von Sporteinrichtungen Dritter
  6. Mitwirkung bei der Durchführung von Sportveranstaltungen
  7. Ehrungen für sportliche Leistungen
  8. Zentrale Beschaffung von Sportgeräten
  9. Zusammenarbeit mit Sportverbänden und Arbeitsgemeinschaften

 

In dem vom Rat beschlossenen Leitbild der Stadt Westerstede wurden zu den vorgenannten Themen folgende Leitsätze festgeschrieben:

 

Wir wollen

a)      auch weiterhin ein Hallenfreibad vorhalten, damit unsere Bevölkerung ganzjährig dem Schwimmsport frönen kann

b)      unsere Sportanlagen auch als Freizeiteinrichtungen sehen und deren flexible Nutzung durch Jedermann bewusst fördern

 

Im Zuge der Aufgabenkritik mit dem Ziel, 10 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt einzusparen, sind nachfolgende Faktoren zu berücksichtigen:

a)      Handelt es sich um eine Pflicht- oder eine freiwillige Aufgabe?

b)      Werden die Leitsätze des Leitbildes der Stadt Westerstede beachtet?

 

Die in dem Bereich „Sport“ aufgeführten Aufgaben sind allesamt freiwillige Aufgaben.

 

Unter dem Produkt Sportförderung wird der Zuschuss für lfd. Zwecke an Sportvereine abgewickelt. Der Zuschuss beträgt seit Jahren ca. 36.000 €. Eine Reduzierung würde ein falsches Signal an die Vereine bedeuten, die ihre Tätigkeit größtenteils ehrenamtlich ausüben.

 

Des Weiteren werden die Kosten der Stadtolympiade unter diesem Produkt abgewickelt. Außer den Bauhofkosten, die durchschnittlich rd. 3.500 € betrugen, ist die Stadtolympiade kostenneutral für die Stadt Westerstede.

 

Die Förderung von Sportveranstaltungen wird bereits um 50% gekürzt. Es handelt sich hier aber um eine sehr geringe Einsparung.

 

Im Produkt „Sportstätten und Sportplätze“ wird die Unterhaltung der Sportplätze abgewickelt.

Hier wäre eine Kürzung sicherlich möglich. Die Kürzung des Etats hängt aber von mehreren Faktoren, wie Witterungsverhältnissen, Maulwurfsbefall usw. ab, die von Jahr zu Jahr neu zu bewerten wäre. Allerdings sollte ausgeschlossen werden, dass sich der Zustand der Sportplätze derart verschlechtert, dass eine entsprechende Sanierung hohe Kosten verursachen würde.

 

Einsparungen wären bei der Unterhaltung der Sportplätze in Hollriede und Westerloyerfeld möglich. Der Sportplatz in Hollriede wird derzeit nicht genutzt, da sich die Fußballabteilung vor Jahren aufgelöst hat und Eigentümer des Grundstückes auf dem sich der Fußballplatz in Westerloyfeld befindet, ist der TuS Westerloy.

 

Bei den Nutzungskosten für die Tennismehrzweckhalle des WTV Westerstede ist eine  Einsparung nicht möglich, da ein Vertrag zu erfüllen ist.

 

Unter dem Produkt „ Sportbüro“ fällt die Miete für das Sportbüro. Hier ist eine Einsparung nicht möglich. Auch hier ist ein Vertrag zu erfüllen.

 

Ferner sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, ob und inwieweit die Sportstätten für außersportliche Nutzungen zur Verfügung gestellt werden sollen, da der Arbeitsumfang für Verwaltung und Hausmeisterdienste sowie Abnutzung der Sporthallen oft nicht unerheblich ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von den Beschlüssen zu diesem TOP

 

 


Anlage/n: